EU-Gericht öffnet Tür für Fahrverbote – Auch neue Dieselautos betroffen

EU-Gericht öffnet Tür für Fahrverbote – Auch neue Dieselautos betroffen

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Tor geöffnet für Fahrverbote gegen Dieselautos der neuesten Generation. Das Gericht erklärte am Donnerstag eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten für Diesel der Abgasnorm Euro 6 für teilweise nichtig.

Die Städte Paris, Brüssel und Madrid dürfen damit die dort festgelegten Grenzwerte für Stickoxid anfechten und im Zweifel Dieselautos aussperren – obwohl diese offiziell zugelassen wurden. Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte.

Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungenauigkeiten.
Sie hatte die Entscheidung kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 gefällt. Damals war klar geworden, dass Autohersteller die Abgastests im Labor manipulieren, sodass die Autos dort deutlich weniger Abgase ausstoßen als auf der Straße. Somit konnten die Autobauer die offiziellen Grenzwerte einhalten, obwohl ihre Autos im realen Betrieb gar nicht sauberer wurden. Genau mit dieser Praxis sollte der RDE-Test eigentlich ein Ende machen.

Dieselautos aussperren

Wenn die Autos mehr von den Stickoxid-Reizgasen ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten. Paris, Madrid und Brüssel hatten in den vergangenen Jahren die Regeln für ihre Umweltzonen verschärft.
Paris verfolgt sogar den Plan, ab 2024 gar keine Dieselautos mehr in die Stadt zu lassen. Mit seinem Urteil erklärte das EU-Gericht nun, dass die Städte gegen die erhöhten Grenzwerte der EU-Kommission klagen dürfen. Die Kommission hatte das bestritten.
Das Gericht stellte fest, dass die Kommission den Euro-6-Grenzwert im RDE-Test gar nicht hätte aufweichen dürfen. Es begründet das damit, dass der Grenzwert von 80 Milligramm laut Verordnung „im praktischen Fahrbetrieb und damit bei den RDE-Prüfungen eingehalten werden“ müsse.

Das sei eine „wesentliche Bestimmung“, die die Kommission nicht abändern könne. Die Richter geben der Kommission zwölf Monate Zeit, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten – falls die Kommission nicht Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt.

Ob das Urteil direkte Auswirkungen auf die Fahrverbote in Deutschland hat, ist fraglich. Bislang sind nur Autos der Euronorm 4 oder schlechter von Aussperrungen betroffen. Euro-5-Diesel dürfen laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts frühestens ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Offen ist, ob danach auch Euro-6-Diesel drankommen. Zum einen sinken die Stickoxid-Werte in den meisten Städten, zum anderen beschloss die Bundesregierung eine Aufweichung der Grenzwerte für Stickoxid in der Stadtluft und will Autos der Euro-Norm 6 gesetzlich von Fahrverboten befreien. Es ist allerdings unklar, ob diese Regelung vereinbar mit Europarecht sind.

 

Schmutzige Euro-5-Autos

Laut einer Erhebung des Umweltbundesamts vom vergangenen Jahr sind Euro-5-Autos die schmutzigsten. Sie stoßen im Realbetrieb durchschnittlich 900 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer aus – das Fünffache des Labor-Grenzwertes.

Euro-4-Diesel stoßen demnach mit 674 Milligramm fast das Dreifache des Grenzwerts aus. Euro-6-Diesel, die ohne RDE-Test zugelassen wurden, stoßen im Schnitt 507 Milligramm aus.

Das ist mehr als das Sechsfache des aktuellen Grenzwerts. Laut Umweltbundesamt sind nur Diesel der aktuellsten Euronormen 6d-TEMP und 6d relativ sauber.

Die Euro-Norm

Die Einteilung in Schadstoffklassen wurde eingeführt, um Autoabgase schrittweise sauberer zu machen. So müssen Fahrzeuge von Jahr zu Jahr strengere Grenzwerte einhalten, damit sie eine Zulassung bekommen.

Reguliert werden etwa der Ausstoß von Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden sowie von Feinstaub. Die Regulierung begann 1992 mit Euro 1. Im Jahr 1997 wurde Euro 2 eingeführt, 2001 folgte Euro 3, 2006 Euro 4, 2011 Euro 5 und seit 2015 gilt Euro 6. Gemessen werden die Emissionen der Autos im Labor. Dabei kam früher der für seine zahlreichen Schlupflöcher bekannte Teststandard NEFZ zum Einsatz.

Seit September 2018 gilt der strengere WLTP für alle neuen Autos. Ab September 2019 müssen die Emissionen zusätzlich für alle Neuwagen auch auf der echten Straße mit dem RDE-Test gemessen werden. So sind die Schummelmöglichkeiten für die Autohersteller deutlich eingeschränkter als früher, die Messergebnisse näher am tatsächlichen Ausstoß.

Nomi
19. Dezember 2018 - 10.52

Een E-Auto produzei'ert bei der Hierstellung so'uvill CO2 wei' een Bensinner (Hierstellung +Bensinn fir 150 000km) Dann ass den E-Auto och eng deck Drecksschleider ! Mee daat so'en se eis net ! Nemmen den normale Bierger unschmieren an bezuhlen loosen ! Dat Bescht geint Pollution ass den aalen Auto (manner wei' 10 Johr) weider fuhren bis hen net mei' geht !

Hola
18. Dezember 2018 - 14.12

@Nomi Dir däerft ich net mat ärem alen Auto an d‘Foussgängerzon furen. Dat hei ass näischt anescht. Maacht einfach d‘Stad fir all Net-E-Auto zou a fäerdeg.

Nomi
17. Dezember 2018 - 11.53

Wann een Auto 1 Mol zo'ugelooss ass, (Konform mat allen Gesetzer) dann muss den Bierger deen Auto kennen benotzen bis hen net mei' geet !! Wann den Konstrukteur getrikst huet, dann ass et net um Keefer fir d'Paan ze klaacken !

Nomi
17. Dezember 2018 - 11.50

Dann kann een och d'Atomwaffen all mat en een zuenden, an dann ass et och eriwer ! (ironie aus)

Rudolf Diesel a. D.
16. Dezember 2018 - 15.14

Und ich freue mich auf Europaweit verstopfte Strassen wegen liegengebliener e-Autos:-)))))

Eddes
15. Dezember 2018 - 19.25

Herr Grober vielleicht noch eine kleine Atemluftsteuer erheben wenn sie zu oft vor die Tür gehen,und kein Sauermouss essen weil das Resultat danach ist ja bekannt,und wenn wir schon in einer Diktatur angekommen sind, einfach alles verbieten was im Leben der Arbeitenden Menschen gebraucht wird.

Grober J-P.
15. Dezember 2018 - 17.29

Noch was Komisches. Umweltbundesamt stellt solche Tabellen bereit nach einmaligen respektiv 2-maligen Tests und dann geschieht gar nichts. Man zeigt nur mit dem bésen Zeigefinger und damit ist es dann getan in Richtung Autoindustrie.

Schullerpiir
14. Dezember 2018 - 17.37

Mähtraktor fahren! Fällt unter kein Verbot.

roger wohlfart
14. Dezember 2018 - 13.31

Auf diese Weise, werden die Halter von Dieselfahrzeugen gezwungen ihr Auto für einen Benziner umzutauschen. Bestraft wird also wie gewohnt der kleine Mann und nicht die Grosskonzerne mit ihren Giftschleudern. Ein Skandal!

Grober J-P.
14. Dezember 2018 - 13.17

Nur zu, Diesel verbieten, Benziner dann aber auch, danach die E-Autos, danach die Erdöl Heizungen, vor allem die Kreuzfahrtschiffe und Containerschiffe, was noch, ach ja den Kühen den A.... zunähen. Auf wiedersehen in der Sahara, dort brauchen wir solche Sachen nicht.

MarcL
14. Dezember 2018 - 12.53

"Schummelmöglichkeiten", das klingt doch sehr beschönigend. Dabei geht es um knallharte wirtschaftliche Interessen. Bereicherung auf Kosten der Gesundheit vieler Menschen und ihrer natürlichen Umwelt. Wie kann man ein solches Vergehen als Schummelei betrachten?