Barlach-Verwaltungsrat fordert Ende

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Ist das Insolvenzverfahren beim Suhrkamp Verlag wirklich nötig? Minderheitsgesellschafter Barlach meint Nein. Er wirft der Verlagsspitze vor, die Schieflage künstlich herbeigeführt zu haben.

Der Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach sieht nach Angaben aus seinem Verwaltungsrat das jüngste Urteil des Landgerichts Frankfurt als Signal, das Insolvenzverfahren des renommierten Verlags zu beenden. „Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags im Mai keine Insolvenzgründe vorlagen. Das hat das Landgericht Frankfurt unseres Erachtens bestätigt“, sagte Rechtsanwalt Carl Ulrich Mayer, Verwaltungsrat der Barlach gehörenden Schweizer Medienholding AG, der Nachrichtenagentur dpa. Barlach ist über diese Gesellschaft mit 39 Prozent am Suhrkamp-Verlag beteiligt.

Eine Suhrkamp-Sprecherin wies die Forderung zurück. Das Urteil habe keinerlei Auswirkung auf das in Eigenverantwortung laufende Insolvenzverfahren, da das Verfahren bereits eröffnet sei und der Insolvenzplan vorliege, sagte Pressesprecherin Tanja Postpischil. „Das Verfahren wird wie geplant fortgesetzt.“

Das Landgericht Frankfurt hatte die Familienstiftung von Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz diese Woche erneut verpflichtet, Gewinnforderungen von rund fünf Millionen Euro bis 2014 aufzuschieben.

Schlagzeilen beenden

„Unter Anwendung dieser Entscheidung könnte der Verlag sofort aus der Insolvenz geführt werden und damit sämtliche negativen Schlagzeilen beenden“, sagte Mayer. Es sei völlig unverständlich, weshalb die Geschäftsführung unter Unseld-Berkéwicz dies nicht sehe oder sehen wolle. „Welches Ziel hat die Insolvenz vor diesem Hintergrund denn wirklich, außer die Rechte der Medienholding AG zu beschneiden?“, fragte der Verwaltungsrat.

Barlach und Unseld-Berkéwicz, die mit 61 Prozent die Mehrheit am Verlag hält, sind seit Jahren in einen juristischen Streit verwickelt. Seit 6. August läuft auf Antrag des Verlags ein Insolvenzverfahren, das zur Umwandlung von Suhrkamp in eine Aktiengesellschaft führen soll. Barlach müsste dabei auf weitreichende Gesellschafterrechte verzichten.