Vereine werden zur Kasse gebeten

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FUSSBALL - Die Schockstarre stand manchem BGL-Ligue-Verein letzte Woche ins Gesicht geschrieben, als Post vom internationalen Fußballverband FIFA ins Haus flatterte. In dem Schreiben wurden sie aufgefordert, Entschädigungen an die Ausbildungsvereine transferierter Spieler unter 23 Jahren zu überweisen.

Seit mehreren Jahren gehören die luxemburgischen Vereine der FIFA-Kategorie 3 an und werden als Profivereine angesehen. Seit 2011 wies der nationale Fußballverband die BGL-Ligisten mehrmals schriftlich und mündlich darauf hin, dass bei einem internationalen Transfer eines Spielers unter 23 Jahren Ausbildungsentschädigungen anfallen. Diese Warnung wurde teilweise unterschätzt.

Wie Le Quotidien berichtete, muss Grevenmacher 50.000 Euro für Daniel da Silva an den portugiesischen Verein Vila Real zahlen. Da Silva kam 2012 mit seinen Eltern nach Luxemburg, trug nur zweimal den CSG-Dress und steht mittlerweile in Mondorf unter Vertrag. 125.000 Euro fordern zwei portugiesische Vereine von der Jeunesse Esch für Yannick Borges, der nur ein Mal für den Rekordmeister auflief und danach in der Versenkung verschwand. Mehrere Hunderttausend Euro Ausbildungsentschädigung könnten auf den F91 zukommen. Der RSC Anderlecht fordert u.a. 140.000 Euro für Yannick Lodders, der mittlerweile in der dritten belgischen Liga kickt. Alle diese Spieler sollen laut FIFA ihren ersten Profivertrag in Luxemburg unterschrieben haben. Grundsätzlich gilt, dass eine Ausbildungsentschädigung bis zum Alter von 23 Jahren für die bis zum Alter von 21 Jahren geleistete Ausbildung fällig ist.

Aber ab wann ist ein Spieler eines Vereins der Kategorie 3 Profi? Laut FIFA-Statuten ab dem Moment, wenn der Spieler mehr Geld bekommt als er tatsächlich braucht, um sein „Hobby“ ausüben zu können. Eine sehr vage Beschreibung.

Fatal

Tranchiert die FIFA strikt nach dieser Reglung, würde dies einem Kollaps für den luxemburgischen Fußball gleichkommen. Jedes Jahr wechseln nämlich eine ganze Reihe von jungen französischen, deutschen und belgischen Spielern aus der Grenzregion nach Luxemburg. Haben all diese Vereine jetzt ein Recht auf eine Ausbildungsentschädigung? Eine Frage, die noch keiner so recht beantworten kann und auf die es auch keine allgemein richtige Antwort gibt.

Es scheint jedoch klar, dass jetzt Grenzvereine wie Audun-le-Tiche, Thionville oder Virton ihre Ausbildungsentschädigung einfordern werden. Diese Lawine wurde spätestens nach der Berichterstattung in verschiedenen luxemburgischen Medien losgegetreten und könnte fatale Folgen haben. Nicht für Grevenmacher, Düdelingen oder die Jeunesse, sondern für kleinere BGL-Ligisten, die bisher keine Zahlungsforderungen bekommen haben. „Wenn es dazu kommen sollte, melde ich unseren Verein ab und wir spielen fortan nur noch in der Ehrenpromotion“, sagte beispielsweise der Rümelinger Präsident Gérard Jeitz.

Die Vereine, denen eine Ausbildungsentschädigung zusteht, können diese bis zu 18 Monate nach der Vertragsunterschrift einfordern.

Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Die betroffenen Vereine werden alle beim internationalen Sportsgerichtshof (TAS) in Lausanne in Berufung gehen. Grevenmacher, Düdelingen und Jeunesse haben jetzt noch weniger als einen Monat Zeit, um die Rechtsmotive anzufragen. Um diese ausgehändigt zu bekommen, müssen 4.000 CHF an die FIFA gezahlt werden. Innerhalb von drei bis sechs Monaten werden die Motive den Vereinen zugeschickt. Danach haben die Vereine wiederum 21 Tage Zeit, um in Berufung zu gehen. Die TAS ist in diesem Prozedere die letzte Rechtsinstanz.