Urteil in Ribéry-Prozess fällt Ende Januar

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Franck Ribéry, Bayern-Star und Nationalspieler Frankreichs, wird in einer Woche erfahren, ob er im Prozess wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten verurteilt oder freigesprochen wird.

Das Pariser Strafgericht erklärte am Donnerstag, das Urteil gegen den französischen Nationalspieler Franck Ribéry und den ebenfalls angeklagten Real-Madrid-Stürmer Karim Benzema werde am 30. Januar gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch einen Freispruch für die beiden Fußballstars gefordert.

Ribéry wird zur Last gelegt, 2009 in einem Hotel in München Sex mit dem Callgirl Zahia D. gehabt zu haben. Der verheiratete Mittelfeldspieler von Bayern München räumt dies ein, er will aber nicht gewusst haben, dass die Frau damals erst 17 Jahre alt und damit minderjährig war. Benzema weist zurück, im Vorjahr Sex mit Zahia D. gehabt zu haben, wie diese es angibt.

Über wahres Alter gelogen

Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch argumentiert, den beiden Fußballern könne unmöglich nachgewiesen werden, dass sie wussten, dass Zahia D. zu den fraglichen Zeitpunkten minderjährig war. Das einstige Callgirl, das durch den Fall berühmt wurde und inzwischen ein eigenes Modelabel gegründet hat, gibt an, über ihr wahres Alter gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall deswegen schon im November 2011 zu den Akten legen wollen. Ein Untersuchungsrichter ordnete aber dennoch einen Prozess an.

Dieser begann im Juni 2013 und wurde am Montag nach siebenmonatiger Unterbrechung wieder aufgenommen. Der Donnerstag war der letzte Verhandlungstag. Ribéry, Benzama und Zahia D. sind nicht zu dem Prozess erschienen. In Frankreich liegt die Höchststrafe für Sex mit einer minderjährigen Prostituierten bei drei Jahren Haft und 45.000 Euro. Wegen dieses Vorwurfs war auch Ribérys Schwager angeklagt, auch für ihn hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt.

In dem Prozess mussten sich auch fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs der Zuhälterei verantworten. Für sie forderte die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen einem Jahr Haft auf Bewährung und drei Jahren Haft, von denen die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden soll.