Der 50-Jährige hatte sich am 31. Juli dieses Jahres bei einem Mountainbike-Rennen in Orscholz einer Dopingkontrolle entzogen. Triebel wurde damals 10. und hatte einem Doping-Kontrolleur anschließend einen falschen Namen angegeben und sich entfernt.
Die luxemburgische Anti-Doping Agentur (Alad), die vor dem CDD als Ankläger auftritt, hat eine Sperre von 4 Jahren gefordert. Triebel hatte sich vor dem CDD mit dem Argument verteidigt, dass er sich nach dem Rennen schlecht gefühlt habe und dringend zur Toilette musste. Zudem hätte sich der Kontrolleur nicht eindeutig zu erkennen gegeben und so habe er ihm einen falschen Namen genannt und auch noch ein Dokument mit Pol Werner unterschrieben. In der Dusche habe er dann nicht gehört als sein Name aufgerufen worden sei.
Bereits 1998 wurde Triebel aufgrund einer positiven Dopingprobe ein nationaler Titel aberkannt. Laut Welt-Anti-Doping-Code von 2015 (Artikel 2.3) zählt auch das Entziehen oder die Verweigerung einer Doping-Probe als Verstoß: „Sont considérées comme des violations des règles antidopage: (…) Se soustraire au prélèvement d’un échantillon ou, sans justification valable après notification conforme aux règles antidopage en vigueur, refuser le prélèvement d’un échantillon ou ne pas se soumettre au prélèvement d’un échantillon.“ (Link zum Anti-Doping-Code)
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