Schweizer Bundesgericht verwirft Valverde-Einspruch

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Das Schweizer Bundesgericht hat die Klage des spanischen Radprofis Alejandro Valverde gegen seine vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigte Doping-Sperre bis 31. Dezember 2011 abgewiesen.

Der 30-jährige Valverde, der 2009 die Spanien-Rundfahrt gewann, war vom Italienischen Olympischen Komitee CONI während der Tour de France 2008 per DNA-Abgleich überführt worden, Blut beim mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes zu Dopingzwecken gelagert zu haben.

Den Titel als Sieger der Vuelta 2009 kann der Caisse d’Epargne-Profi allerdings behalten, urteilte das Bundesgericht, das zudem insgesamt 19.000 Schweizer Franken (13.883 Euro) Geldstrafe geltend machte.

Fahrverbot

Das ursprünglich nur in Italien geltende Fahrverbot war vom Weltverband UCI auf alle Rennen in der Welt ausgedehnt worden. Dagegen zog Valverde vor den CAS, der das UCI-Verdikt am 31. Mai 2010 bestätigt hatte. Nun unterlag der hinter Alberto Contador zweitbeliebteste spanische Profi auch der höchsten juristischen Instanz im Land des CAS-Verfahrens und muss sich wohl mit dem Fahrverbot abfinden.

Nach dem CAS-Urteil im Mai hatten seine Anwälte den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt, falls auch das Schweizer Bundesgericht gegen den Fahrer entscheiden sollte. Aktuell äußerten sie sich dazu am Dienstag nicht.

Valverde, der Doping bestreitet, hatte bereits mehrmals angekündigt, nach Ablauf der Sperre in den Rennzirkus zurückkehren zu wollen. Gegen den dreifachen Toursieger Contador wird noch wegen Clenbuterol-Dopings ermittelt.

dpa