/ Jeunesse zahlt 125.000 Euro
Nach reiflicher Überlegung und intensiver juristischer Beratung entschied der Jeunesse-Vorstand nicht vor den Sportsgerichtshof in Lausanne (TAS) zu ziehen und die geforderten 125.000 Euro in Raten abzustottern. Auch um sich weitere Verfahrenskosten zu ersparen. Die Schwarz-Weißen hätten nämlich gleich gegen drei Vereine Einspruch erheben müssen. Ein Einspruch kostet rund 9.000 Euro. Jeunesse hätte also noch vor der ersten Verhandlung 27.000 Euro mehr auf den Tisch legen müssen.
Die Aussichten auf einen Freispruch waren zudem gering. Yannick Ruiz Gomes kassierte beim Rekordmeister 800 Euro pro Monat, zu viel um für die FIFA noch als reiner Amateur durchzugehen. Aber auch zu wenig um als Profi zu gelten, wenn man das Gehaltsniveau in Luxemburg als Maßstab nimmt.
Die Jeunesse wusste nichts
Der Jeunesse Vorstand prüft jetzt ob rechtliche Schritte gegen die in den Transfer von Borges involvierten Parteien möglich sind. Bei der Verpflichtung des damals 21-Jährigen wurden die Escher nämlich nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass seine Jugendvereine eine Ausbildungsentschädigung verlangen würden.
Beim CS Grevenmacher ist der Fall ein bisschen anders. Die Moselaner haben in Lausanne Einspruch erhoben. Gestern sollte es zur Urteilsverkündung kommen doch der gegnerische Anwalt hat zum zweiten Mal nacheinander um Aufschub gebeten. Mitte März soll das Urteil endlich gesprochen werden. „Das ist einfach nicht in Ordnung. Wir können nicht mit unseren Spielern über Vertragsverlängerungen reden weil wir nicht wissen ob wir die geforderten 60.000 Euro zahlen müssen“, so CSG-Vizepräsident Guy Fusenig.
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