/ EuGH-Urteil zu WM- und EM-Spielen
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten können frei zugängliche Fernsehübertragungen von Endrundenspielen der Fußball-WM und der EM bei den Verbänden FIFA und UEFA erzwingen. Dieses für Fußballfreunde wichtige Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in
Luxemburg. (Az: C-201/11 P u.a.)
Demnach haben die EU-Staaten das Recht, die Exklusivübertragung von Ereignissen mit „erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ zu verbieten. Solch eine Übertragung etwa im Pay-TV würde „einem bedeutenden Teil der Öffentlichkeit die Möglichkeit nehmen, diese Ereignisse in einer frei zugänglichen Fernsehsendung zu verfolgen“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Wichtige Einnahmequelle
Der Verkauf der Fernsehübertragungsrechte an diesen Wettbewerben ist für den Weltfußballverband FIFA und den europäischen Verband UEFA eine wichtige Einnahmequelle. Die beiden Verbände hatten geklagt, weil Belgien alle Spiele der Weltmeisterschaftsendrunde als wichtiges Ereignis gelistet hatte und Großbritannien diese Bedeutung auch der Europameisterschaftsendrunde beimaß. Die Listen waren von der EU-Kommission gebilligt worden.
Laut Gericht haben aber nicht alle Endrundenspiele die gleiche Bedeutung für die Öffentlichkeit, weil die jeweils besondere Aufmerksamkeit den Halbfinalspielen, dem Endspiel oder den Spielen mit der jeweils eigenen Nationalmannschaft gilt. Daher könnten diese Turniere in verschiedene Spiele aufgeteilt werden, „von denen nicht alle zwangsläufig als Ereignis von erheblicher Bedeutung“ einzustufen seien.
Halten die Mitgliedstaaten die Endrundenspiele aber „in ihrer Gesamtheit“ für ein einheitliches, gesellschaftlich wichtiges Ereignis, müssen sie der EU-Kommission die Gründe dafür auch mitteilen. Ein Beleg dafür könne etwa sein, dass die freie Übertragung aller Endrundenspiele wie etwa im Fall von Belgien oder Großbritannien in der Vergangenheit in der breiten Öffentlichkeit immer sehr populär war und nicht nur von Fußballfans verfolgt wurde.
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