Das Verfahren sei ein Farce, sagte Platini am Montag. Zuvor hatte das Ethik-Komitee des Weltfußballverbands Fifa die Sperre gegen ihn und Fifa-Präsident Sepp Blatter wegen Korruptionsvorwürfen verhängt. Auch Blatter will sich wehren.
Hintergrund ist eine von Blatter veranlasste Zahlung von zwei Millionen Franken an Platini im Jahr 2011. Beide stellen dies als rechtmäßiges Honorar an Platini für eine Beratertätigkeit dar. Doch wurden beide Funktionäre im Oktober deswegen bereits für zunächst 90 Tage von ihren Ämtern suspendiert.
Blatter wurde jetzt neben der Ämtersperre auch eine Strafe von 50.000 Schweizer Franken auferlegt, Platini soll 80.000 Franken zahlen.
Blatter teilt aus
„Ich habe mein Amt am 2. Juni 2015 zur Verfügung gestellt, damit sich die Fifa neu organisieren kann. Und nun sperrt man mich wegen solcher Dinge?“, warf Blatter auf einer Pressekonferenz nach dem Urteilsspruch in die Runde und hielt dabei einen Bogen Blätter in die Höhe.
„I’m really sorry I’m still a punching ball“ – Sepp Blatter reacts to 8-year #FIFA ban https://t.co/yFtxIRxbWG https://t.co/JBikBcyk1k
— BBC Breaking News (@BBCBreaking) 21. Dezember 2015
Es war das Urteil der Fifa-Ethikkommission, welches den 79-Jährigen und dessen Anwälte am Montagvormittag erreichte. Dies, wie Blatter angesäuert verriet, erst nachdem die Mitteilung an die Medien verschickt worden war. „Überrascht hat uns das nicht. Es ist ein Zeichen dafür, wie die Kommunikation im Ethikkomitee funktioniert und zeigt, wie man es nicht tun sollte.“
„Ein ehrlicher Mann“
„Ich werde kämpfen, für mich und für die Fifa.“ Einspruch gegen das Fifa-Urteil wurde bereits eingelegt und der 79-Jährige kündigte an, den Fall auch vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu bringen. Gegen dieses könnte er notfalls beim Schweizer Bundesgericht Einspruch erheben.
„Wenn man in der Schweiz für acht Jahre gesperrt wird, dann hat man etwas Großes verbrochen.“ „Auch wenn wir nicht immer gleicher Meinung sind: Er ist ein ehrlicher Mann“, sagte Blatter über den Uefa-Präsident Michel Platini.
De Maart

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