Basketball: Neues Urteil im Fall Greene

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Neue Wendung im Fall um die Spielerlaubnis der US-Amerikanerin Mariesa Greene. Nachdem der Wiltzer Verein vom Verbandsgericht der FLBB am Montag recht bekommen hatte, traf die Berufungskommission nun eine andere Entscheidung.

Die FLBB hatte bekanntlich Berufung gegen das Urteil des Verbandsgerichts eingelegt, nach welchem Greene doch eine Spielerlaubnis auszustellen sei. Am Dienstag wurden beide Parteien in zweiter Instanz gehört. Nachdem das erste Urteil zehn Tage auf sich warten ließ, wurde die Entscheidung der Berufungskommission schon nach einem Tag bekannt. Das Ergebnis dürfte aber nicht nach dem Geschmack der Sangliers Wiltz sein, denn das erste Urteil wurde nicht bestätigt.

Laut Berufungskommission war die Entscheidung der FLBB, Greene keine Lizenz auszustellen, richtig. Die Statuten des Verbandes ließen keine andere Interpretation zu. Denn die Amicale Steinsel habe vor Ablauf der Frist am 31. Mai 2018 die Lizenz für eine weitere Saison verlängert und da ein Wechsel innerhalb Luxemburgs nur während der Transferperiode vollzogen werden kann, darf Greene auch für die restliche Spielzeit nicht für Wiltz auflaufen. Die Berufungskommission wies aber auch auf den Fall Larrie Smith aus dem Jahr 2015 hin und sprach die Empfehlung einer Überprüfung der Statuten aus.

Zolver behält seine Punkte

Im Fall der Wertung der Begegnung zwischen der AS Zolver und dem BC Mess wurde das Urteil aus erster Instanz hingegen bestätigt. Zolver behält die Punkte und darf in der zweiten Saisonhälfte in der Aufstiegsgruppe antreten. Der BC Mess hatte Protest gegen die Wertung eingelegt, da der Spieler Jérôme Käfer auf dem Spielerbogen unter dem Namen Raphaël Peiffer aufgeführt war. Nach dem Bemerken des Fehlers wurde Käfer für den Rest der Partie aber nicht mehr eingesetzt. Zolver muss dennoch eine Strafe von 500 Euro zahlen.

http://www.tageblatt.lu/headlines/nach-urteil-des-verbandsgerichts-bei-den-wiltzer-basketballern-haelt-sich-die-genugtuung-in-grenzen/?reduced=true