Basketball: EU-Ausländer, Transfer-Regeln usw.

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Am Montag fand in Beringen bei Mersch eine außerordentliche Generalversammlung des Basketballverbandes statt, in der in rund zwei Stunden hauptsächlich über Änderungen in Statuten und Reglementen abgestimmt wurde. Die Vereine Berburg und Differdingen hatten sich abgemeldet, Limpertsberg, Hamm und Petingen fehlten unentschuldigt.

Nach Begrüßungsworten verwies Präsidentin Marion Grethen auf einen Brief, den man von der EU erhalten habe, der den Verband darauf hinweist, dass man gegen die Regeln verstoßen würde, dies weil man nur einen EU-Ausländer pro Mannschaft in den höchsten Spielklassen zulässt. „Ces dispositions constituent prima facie des discriminations directes prohibées par le droit communautaire“, heißt es in besagtem Schreiben. Marion Grethen wies jedoch darauf hin, dass man alles tun würde, um die momentan geltenden Reglemente zu wahren.
Der Vorstand wird vervollständigt mit zwei neuen Mitgliedern, und zwar mit Marco Jungbluth (Contern) als „administrateur responsable des cadres hommes“ und mit Jean-Jacques Scheuren (Racing) als künftiger Kassenwart. Marion Grethen teilte außerdem mit, dass der belgische Verein Chantemelle Interesse bekundet, mit seiner Damenmannschaft an der luxemburgischen Meisterschaft teilzunehmen.
Was die Änderungen in Statuten und Reglementen anbelangt, so kann zurückbehalten werden, dass in dem Reglement betreffend die Spielberechtigung des EU-Ausländers hinzugefügt wird, dass es sich um einen EU-Ausländer handelt, wenn „er (sie) seit mindestens einem Jahr über seine Eltern oder seinen Ehepartner in Luxemburg sozialversichert ist“.
Was die Transfer-Regeln anbelangt, haben bei den Herren die Aufsteiger (aus der Nationale 2 in die Nationale 1) – so wie es bei den Damen bereits der Fall ist – drei Transfers zur Verfügung (unabhängig von der Anzahl der Transfers der vorherigen Saison). Diese Regelung tritt aber erst ab der Saison 2010-11 in Kraft. Zudem belaufen sich die Kosten eines Transfers künftig auf 2.000 Euro, wenn der neue Verein des Spielers der Diekirch League angehört, 1.600 Euro der Nationale 2 und 1.200 Euro der Nationale 3. Für einen sogenannten „joueur protégé“ gilt jeweils der doppelte Preis. Zudem wird eine Entschädigung an den Verein für einen transferierten Jugendspieler eingeführt, die sich auf 150 Euro pro „année de formation“ beläuft. Hat ein Cadet-Spieler beispielsweise seit der Altersklasse der Minis, also sechs Jahre bei einem Verein gespielt, beträgt die Transfer-Summe für diesen Spieler 750 Euro. Mit großer Mehrheit wurde zudem angenommen, dass (genau wie im weiblichen Sektor) Cadet-Spieler in der ersten Mannschaft spielen dürfen.
Eine weitere Gleichsetzung zwischen Damen- und Herrenbereich betrifft die Vergütung an die Vereine bei einer Teilnahme am Halbfinale und Endspiel der Coupe des Dames. Genau wie bei der Coupe de Luxembourg erhält der Verein für die Teilnahme am Halbfinale künftig 150 Euro (bisher 75 Euro), für die Teilnahme am Endspiel 300 Euro (bisher 150 Euro).
Außerdem sind die Vereine aus der Diekirch League verpflichtet, einen Anschluss an das Internet über eine gesicherte WLAN-Verbindung anzubieten.
Eine Reihe von Vergehen werden in Zukunft mit einer höheren Strafe belegt. Die Vereinigung „Zesummen aktiv – ZAK“ wurde als Mitglied in die FLBB aufgenommen. Die nächste ordentliche Generalversammlung der FLBB findet im September in Esch statt.
B.G.