Auch die Geldstrafe in Höhe von 10.000 Schweizer Franken bleibt bestehen. Der Nigerianer war von der FIFA-Ethikkommission im Vorfeld der WM-Vergabe für die Turniere 2018 und 2022 Bestechlichkeit vorgeworfen worden.
Der langjährige Fußball-Funktionär war daraufhin von der WM-Abstimmung ausgeschlossen worden. Er darf bis zum 20. Oktober 2013 im Fußball weltweit kein offizielles Amt übernehmen, entschied die FIFA-Gerichtsbarkeit. Neben Adamu waren fünf weitere FIFA-Funktionäre mit Sperren zwischen einem und vier Jahren bestraft worden.
„Die CAS-Entscheidung unterstreicht erneut die Null-Toleranz-Richtlinie der FIFA und die klare Haltung gegen jeden Verstoß gegen den FIFA-Ethikcode“, teilte der Weltverband nach dem Urteil mit.
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