ALAD hat in der Affäre Frank Schleck entschieden: Kein Verstoß gegen Antidoping-Regeln (Video)

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Seit gestern gibt es die Affäre Frank Schleck nicht mehr. Der Verwaltungsrat der Luxemburger Antidoping-Agentur ALAD hat beschlossen, das Dossier zu den Akten zu legen. Kim Hermes

Seit gestern gibt es die Affäre Frank Schleck nicht mehr. Der Verwaltungsrat der Luxemburger Antidoping-Agentur ALAD hat beschlossen, das Dossier zu den Akten zu legen.

Kim Hermes

(Siehe Video zu diesem Thema)

Präsident Robert Schuler ging in seiner Erklärung vor der Presse noch mal auf die Chronologie des Falles und die Aufgabe der ALAD ein, besonders den Artikel 4.2. des Antidoping-Codes der ALAD, der sich mit der „Benutzung oder dem Versuch des Gebrauchs einer verbotenen Substanz oder Methode“ befasst.
Das Entscheidende verkündete er zum Schluss: „In Anbetracht der Abwesenheit von Fakten, die eine Verletzung des Antidoping-Codes darstellen könnten, hat der Verwaltungsrat der ALAD in seiner heutigen (gestrigen, d. Red.) Sitzung beschlossen, dass es keinen Grund gibt, den Fall weiter zu verfolgen. … ‚L’affaire est dès lors classée sans suites’“, schließt die Mitteilung an die Presse. Damit ist die Affäre Frank Schleck offiziell abgeschlossen.
Seit dem letzten Tour-de-France-Wochenende war ein Kontakt zwischen ihm und Dopingarzt Eufemiano Fuentes ruchbar geworden, zuallererst durch einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung. Schleck bestritt dies. Kurz vor der WM in Varese wurde dann eine Überweisung von 6.991 Euro aus dem März 2006 bekannt. Darauf waren deutsche Ermittler gestoßen, die den Luxemburger Staatsanwalt Robert Biever informierten, der das Ganze wiederum an die ALAD weiterleitete.
Frank Schleck räumte die Überweisung ein. In Unkenntnis der Hintergründe habe er das Geld für Trainingsprogramme an eine Schweizer Gesellschaft überwiesen. Später erst stellte sich heraus, dass der Inhaber des Kontos der berüchtigte Eufemiano Fuentes war. Doping oder eine Dopingabsicht habe es seitens Schleck nie gegeben, eine Gegenleistung für das überwiesene Geld sei nie erfolgt, der ‚Kontakt‘ sei der erste und letzte mit Fuentes gewesen.

Nachgefragt

Das war grob gesagt der Stand der Dinge, aufgrund dessen die ALAD am 7. Oktober beschloss, das Dossier vorerst offen zu lassen und weitere Informationen einzuholen.
Gestern, bevor Robert Schuler das Dossier offiziell für geschlossen erklärte, gab es dann einen kleinen Einblick in die weiteren Ermittlungen der ALAD, die darin bestanden, Kontakt zu Instanzen und Personen aufzunehmen, die weitere Informationen liefern könnten.
Nachgefragt wurde u.a. beim Luxemburger Staatsanwalt Robert Biever, der, da er ja formell nicht für Dopingvergehen zuständig ist, das Seine schon im August gesagt haben dürfte, als er die ALAD über die Überweisung in Kenntnis setzte. Auch der Radsport-Weltverband UCI wurde kontaktiert sowie die spanischen Instanzen, in deren juristische Zuständigkeit das Dossier Fuentes ja fällt. Die Bilanz der Informationsbeschaffungsmaßnahmen liest sich relativ dünn: Außer der bekannten Tatsache der fraglichen Überweisung ist aus den weiteren Ermittlungen nichts Neues hervorgegangen „außer einer Information durch die UCI, die das Fehlen von Elementen feststellt, die auf angebliche Kontakte zwischen Frank Schleck und Dr. Fuentes schließen lassen“, so die ALAD-Pressemitteilung. Was die Nachfrage in Spanien – auf juristischer, aber auf auch auf Regierungsebene – angeht, so war die Antwort dort wohl relativ unzufriedenstellend ausgefallen. Damit war man im Prinzip so klug wie vorher.
Die Faktenlage lautet demnach, dass „kein Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Methode festgestellt noch angeführt wurde“ und dass „die einzige bekannte Tatsache der fraglichen Überweisung nicht als strafbarer Versuch im Sinne des Artikels 4.2. des Antidoping-Codes gewertet werden kann.“ Im Klartext stellt die Überweisung an Fuentes keinen strafbaren Dopingversuch dar, und weil das alles ist, was man hatte, kann auch kein Verstoß gegen den Antidoping-Code festgestellt werden. Somit gab es für die ALAD keinen Grund, den „Conseil de discipline“ zu befassen. Die Affäre ist zu den Akten gelegt. Das Dossier Schleck ist damit sportrechtlich geschlossen.