Schöner die Glocken nie klangen …

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Mitte November hat Innenminister Dan Kersch dem Staatsrat die bislang gültigen Fassungen der Anhänge II und III des Gesetzes 7037 über die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und anderer Güter des katholischen Kultes zugeschickt. Dies in Absprache mit dem Erzbistum. Somit sind die Besitzverhältnisse bei den Kirchen geklärt. Das Ende der Kirchenfabriken rückt näher.

Der Staatsrat hat in seinem zusätzlichen Gutachten zum Gesetz Beginn Dezember befunden, dass die Regierungen allen Kritiken des ersten Gutachtens durch Änderungsanträge Rechnung getragen habe. Daher könnten alle formellen Einwände aufgehoben werden. Somit steht dem weiteren parlamentarischen Weg des Gesetzes nichts mehr im Wege. Gleich zu Beginn des Jahres soll es das Parlament passieren. Das würde bedeuten, dass es zum 1. April in Kraft treten könnte.

Damit würden auch die Kirchenfabriken im Lande abgeschafft. Einige von ihnen haben sowohl Regierungsmitglieder als auch den Erzbischof verklagt, weil sie nicht mit ihrer Abschaffung einverstanden sind. Ungeachtet dieser Klage wird der neue Kirchenfonds dennoch wohl ab April Bestand haben. Laut Gesetz sollen alle von den Kirchenfabriken bislang verwalteten Kirchen und andere Güter in diesen neuen Kirchenfonds fließen, der diese dann auch zu verwalten hat. Der Fonds untersteht dem Erzbischof und nicht den Kirchenfabriken. In vielen Fällen bleiben die Gemeinden Eigentümer der Kirchen. Wobei nicht alle den gleichen Status haben. Es gibt daher drei Anhänge zum Gesetz. In Anhang I (Annexe I) werden die sogenannten „biens de cure“ aufgelistet. In Annexe II wird festgehalten, welche Kirchen dem neuen Fonds und welche der jeweiligen Gemeinde gehören.

Wobei vom Prinzip her gilt, dass der Erzbischof seine Zustimmung geben muss, wenn eine Kommune für eine ihr – laut Anhang II – gehörende Kirche einen Antrag auf Entweihung stellt. Im Rahmen einer Konvention kann die Gemeinde kommunale Kirchen aber auch weiterhin für den katholischen Kult zur Verfügung stellen.

In Anhang III finden sich Kirchen, die ausschließlich den Kommunen gehören. Diese können allerdings nur mit Zustimmung des Erzbischofs entweiht werden. Dieser hat jedoch auch das Recht, einen entsprechenden Antrag einer Gemeinde abzulehnen. In dem Fall muss der Fonds der Kommune diese Kirche dann abkaufen.

DINGO
25. Dezember 2017 - 18.07

Und andere wurden so zum Sport- und Musikunterricht befördert.

DINGO
24. Dezember 2017 - 16.06

An waat bréngt daat Iech dann ? Hutt Dir dann eppes méi?

Jeannosch
24. Dezember 2017 - 14.38

Christliche Feiertage auch wenn sie gesetzliche Feiertage sind , bleiben immer noch christliche Feiertage.

J.C. KEMP
24. Dezember 2017 - 14.02

Als ich vor xx Jahren im Lyzeum war, führte die Lehrerschaft die Schülerschafe geschlossen zum marianischen Gebetsschuppen, ohne Fluchtmöglichkeit.

Claude Oswald
24. Dezember 2017 - 12.33

Das sind keine kirchlichen Feiertage sondern gesetzliche Feiertage die jedem Menschen zustehen, ob gläubig oder nicht. In einem freien und pluralistischen Land kann jeder diese Feiertage auf seine Fasson leben und glücklich werden. Der Staat schreibt niemandem vor, dass er an einer religiösen Feier teilnehmen muss. Es gibt keine Zwang zur Teilnahme an einer religiösen Feier, UND DAS IST AUCH GUT SO.

Michel
24. Dezember 2017 - 11.48

Zehntausende tun das sowieso, auch wenn Sie vielleicht frei haben. Trotzdem zahlt nicht die Kirche ihren freien Tag.

Jean
24. Dezember 2017 - 11.40

An die Kirchen-Hasser, dann können sie ja auch an den Kirchlichen Feiertagen Arbeiten gehen.

rfrank
24. Dezember 2017 - 0.18

aeren kommentair ass ganz aarm an mengen aan. d´kiirchen waerten iech jo secher net henneren, dei waaren schon do ier dir op d´welt komm sidd an waerten nach do sin wann dir net meih op der welt sidd. schein kreschtdeeg

luc jung
23. Dezember 2017 - 20.35

Fuert an Nordkorea, do kommen d'Baggeren.

benjamin
23. Dezember 2017 - 14.12

süsser, nicht schöner...

Justin
23. Dezember 2017 - 11.09

Endlich! Dann her mit den Baggern.