Madsen gesteht nur die Zerstückelung

Madsen gesteht nur die Zerstückelung

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Dem Erfinder wird vorgeworfen, die Journalistin Kim Wall 2017 in seinem U-Boot gequält, ermordet und zerstückelt zu haben.

Von unserem Korrespondenten André Anwar

In Kopenhagen beginnt morgen der Prozess gegen den Erfinder Peter Madsen. Ihm wird vorgeworfen, die schwedische Journalistin Kim Wall im August 2017 in seinem U-Boot gequält, ermordet und zerstückelt zu haben. Madsen gibt bislang nur die Zerstückelung der Leiche zu.

Es ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der dänischen Rechtsgeschichte überhaupt. Morgen beginnt am Kopenhagener „Byrett“, dem Amtsgericht, der Mordprozess gegen den einst im Königreich für seine charmante Eigenartigkeit so beliebten Erfinder Peter Madsen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen vor, die 30-jährige Schwedin Kim Wall bei einer gemeinsamen Rundfahrt in seinem selbstgebauten U-Boot UC3 Nautilus im August 2017 gequält, ermordet und zerstückelt zu haben, bevor er ihre Einzelteile ins Meer warf. Sie fordert lebenslängliche Haft. Die freie Journalistin Wall wollte eigentlich über „Raketen-Madsen“ schreiben. Der exzentrische Erfinder wollte als erster Amateur der Welt mit einer selbstgebauten Rakete ins Weltall fliegen.

Grausame Details

Die Anklageschrift ist voller grausiger Details. Madsen soll den Mord in seinem U-Boot im Voraus geplant haben, indem er unter anderem „Säge, Messer, zugespitzte Schraubenzieher, Halteschlaufen, Kabelbinder und Röhren“ auf die Fahrt mitnahm, wie es in der Anklageschrift heißt.

Er soll Wall „am Kopf, Armen und Beinen“ festgebunden haben, bevor er sie misshandelte, indem er sie „schlug, stach, schnitt und tötete“. Auch besonders gefährliche sexuelle Übergriffe, ohne gewöhnlichen Beischlaf, soll er an ihr begangen haben. Zehn Stiche außerhalb ihres Geschlechtsorgans und vier Stiche in ihm wurden gefunden, heißt es in der Anklageschrift. Getötet haben soll Madsen die Journalistin dann durch „Halsdurchschneidung oder Erdrosslung“.

Der Mord soll zwischen 22 Uhr am 10. August 2017 und 10 Uhr morgens am Folgetag geschehen sein. Dann hat Madsen sie in die Einzelteile „Kopf, Beine, Arme und Torso“ zersägt. Teils mit Gürteln befestigte Metallgegenstände soll er als Gewichte genutzt haben, um die Körperteile in Plastikbeuteln in der Kögebucht zu versenken. Danach versenkte er auch sein U-Boot sowie ein Messer. Vermutlich, um Spuren zu beseitigen. Beides hat die Polizei geborgen.

Zwölf Prozesstage erwartet

Warum Madsen diese Wahnsinnstat begangen haben soll und dabei auch sein teures U-Boot versenkte, ist nicht klar. Ein klares Motiv gehe nicht aus der Anklageschrift hervor, unterstrich die Gerichtsreporterin des dänischen Radios, Trine Ilsöe. Madsen gilt laut rechtspsychiatrischer Untersuchung als zurechnungsfähig. Vermutlich soll ein sexuelles, sadistisches Motiv nachgewiesen werden. Auf Madsens Computer wurden Filme gefunden, in denen Frauen gefoltert und hingerichtet werden. Ob die Anklage die Todesursache einwandfrei beweisen kann, ist laut Experten unklar. Die Leichenteile seien sehr lange im Wasser gewesen. 37 Zeugen sollen an zwölf Prozesstagen verhört werden, über 95 Journalisten aus zwölf Ländern werden erwartet.

Madsen streitet Mord ab

Madsen streitet bislang ab, Wall ermordet zu haben. Dabei änderte er seine Version der Vorgänge dreimal. Zunächst hatte er behauptet, Wall wohlbehalten an Land gesetzt zu haben. Als Walls Torso am 21. August gefunden wurde, sagte Madsen aus, ihr sei der schwere Deckel der U-Boot-Luke auf den Kopf gefallen. Der Erfinder gab da lediglich zu, Walls Leiche in einer panischen Kurzschlussreaktion zersägt und „im Meer beerdigt“ zu haben.

Als ihr Kopf dann am 6. Oktober ohne entsprechende Schäden gefunden wurde, behauptete er, Wall sei durch einen anderen Unfall im U-Boot gestorben, möglicherweise an einer Luftvergiftung, durch austretendes Kohlenmonoxid, während er an Deck in der frischen Luft war.

Morgen präsentiert Ankläger Jakob Buch-Jespen den Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Danach wird Madsen vernommen. Mit einem Urteilsspruch wird am 25. April gerechnet.

Kurze Haftstrafe nicht ausgeschlossen

Sollten die Beweise beim Prozess nur für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Leichenschändung ausreichen, dürfte Madsen relativ schnell wieder ein freier Mann sein. Das gilt als unwahrscheinlich, aber sei vermutlich Madsens derzeitige Hoffnung, so der prominente schwedische Kriminologe Leif Persson. Strafverteidigerin Betina Hald Engmark hat nicht enthüllt, was Madsen beim Prozess sagen wird.

In Dänemarks Rechtspraxis wird die fahrlässige Tötung mit Geldbußen und bis zu eineinhalb Haftjahren geahndet. Für Mord gibt es von zwölf Jahren Haft bis lebenslänglich je nach Schweregrad des Falles. Lebenslange Haftstrafen dauern rund 16 bis 17 Jahre.