Merkel hatte Ungarn und Polen zugestanden, dass sie gegen den neuen Rechtsstaats-Mechanismus vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen können. Zudem soll die EU-Kommission noch Leitlinien erarbeiten, bevor die neue Rechtsstaats-Klausel greift und Finanzhilfen gekürzt werden können. Der ungarische Regierungschef Viktor Orban hatte daraufhin sein Veto gegen das EU-Budget aufgegeben.
Dies wollen die Europaabgeordneten so nicht hinnehmen. „Den Aufschub, den sich Viktor Orban mit seiner Vorabprüfung der neuen Regeln durch den Europäischen Gerichtshof erhofft, darf es nicht geben“, erklärte der sozialdemokratische EP-Abgeordnete Jens Geier. Kommissionschefin Ursula von der Leyen müsse den Rechtsstaat verteidigen und den neuen Mechanismus bereits am 1. Januar 2021 anwenden – und nicht erst mit Verzögerung.
Noch schärfer formulierte es Sven Giegold von den Grünen. „Wie so oft passen bei von der Leyen Worte und Taten nicht zusammen“, sagte er. „Rhetorisch macht sie sich zur Verteidigerin der Rechtsstaatlichkeit, in ihrem Handeln ist davon aber wenig zu spüren.“ Es sei inakzeptabel, dass die EU-Kommission die Anwendung der neuen Budgetregeln von Leitlinien abhängig machen will, die im Rechtsstaats-Mechanismus nicht einmal vorgesehen seien.
Geltungsbereich eingeschränkt
Von der Leyen zeigte sich von der Kritik unbeeindruckt. Ihre Behörde werde Verstöße gegen den Rechtsstaat umgehend festhalten, sagte sie: „Kein Fall geht verloren.“ Allerdings ließ die Kommissionschefin offen, wann mit möglichen Kürzungen von EU-Hilfen zu rechnen wäre. Orban hofft offenbar, dass es erst nach der ungarischen Parlamentswahl 2022 so weit sein könnte – wenn überhaupt.
Die Gipfel-Erklärung hat nämlich auch den Geltungsbereich der neuen Rechtsstaats-Klausel spürbar eingeschränkt. Sie wirkt jetzt nur noch bei nachgewiesener Gefahr für das EU-Budget, etwa durch Korruption. Die „einfache“ Feststellung eines Rechtsstaats-Verstoßes soll nicht mehr genügen. Allerdings streiten selbst Experten über den Wert dieser Klausel, die Merkel ausgehandelt hatte.
Aus Sicht des Europaparlaments ist sie wertlos, weil rechtlich nicht bindend. Am Ende dürfte entscheidend sein, ob die EU-Kommission der Vorgabe Merkels folgt – oder sich auf ihre Rolle als „Hüterin der EU-Verträge“ besinnt und energisch einschreitet.
Das ist doch mal ein Wink aus Straßburg. Unsere Abgeordneten sagen einmal wo's lang geht.Erstaunlich. Merkel und ihre Ziehtochter Leyen(von der) sind bekannt für ihre "rondes jambes",also Einknicken vor dem Gegner."Nur gemeinsam..." lautet das Credo der müden Merkel. Aber wenn bereits Gesetze bestehen die einzuhalten sind,wieso muß man sich dann durch solche kleinen Geschenke an Halunkenstaaten freikaufen. Stimmt ein Gesetz das Mehrheitsabstimmungen zulässt.Vetorecht macht ein Gremium wie die EU beschlußunfähig und damit gibt es sich der Lächerlichkeit preis. Wenn man Stimmen kaufen kann hat das einen Namen. Ist die Kommission käuflich? Schon die Briten haben seit Thatcher bei jeder Gelegenheit Extrawürste gebraten bekommen.Das ziehmt sich nicht für Mitglieder einer Gemeinschaft. Jetzt sind sie draußen und werden sich wundern..Vielleicht sollte man Polen und Ungarn darauf hinweisen,dass EU auch ohne sie geht.