Rentrée mit einem gewichtigen Gesetzesprojekt

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Im Schatten der Kommunalwahlen startet am Dienstag auf Krautmarkt die fünfte und letzte Session der laufenden Legislaturperiode. Höhepunkt der Woche ist die Deponierung des Entwurfs zum Staatshaushalt 2018 am Mittwoch.

Anders als lange Zeit üblich beschränkt sich die verfassungsmäßige Eröffnungssitzung am zweiten Dienstag im Oktober seit einigen Jahren nicht mehr auf das übliche Zeremoniell.  Vielmehr geht es nach der Eröffnung und der Neubestellung/Bestätigung der Kommissionen gleich auch an die Arbeit. Die Tagesordnung vom Dienstag bietet mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Qualität und Standardisierung von Obstbäumen allerdings ein eher dürftiges Programm.

Verfassungänderung

Wichtigster Punkt der Tagesordnung ist neben dem Depot des Staatshaushalts 2018 (am Mittwochvormittag) durch Finanzminister Pierre Gramegna zweifellos das zweite verfassungsmäßige Votum zu einer Abänderung der Verfassung. Dabei geht es um die Neudefinition des „Ausnahmezustands“. Der ist bislang auf internationale Krisensituationen begrenzt. Vor dem Hintergrund wachsender terroristischer Attacken will sich die Politik die Möglichkeit geben, auch bei nationalen Notsituationen oder Katastrophen im Rahmen eines „Krisenmodus“ für eine begrenzte Zeit auf einen verkürzten legislativen Entscheidungsmodus zurückgreifen zu können.

Das erste Votum fand am 1. Juni statt. Für Änderungen am Grundgesetz ist angesichts der potentiellen Tragweite solcher Änderungen allerdings ein zweites Votum frühestens drei Monate später notwendig. Im Juni hatten sich von 55 anwesenden Abgeordneten 50 für die Änderung ausgesprochen. Lediglich ADR und déi Lénk hatten dagegen gestimmt.

EU-Direktive

Ebenfalls am Mittwoch auf der Agenda steht eine Stärkung der Rechte von Beschäftigten im europäischen Ausland. Zwar haben diese im Rahmen der  Bewegungsfreizügigkeit das Recht, in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Sie haben dort auch Anspruch auf gleichen Lohn und Sozialleistungen wie die  „Résidents“.

Ein wichtiges Element das bislang aber etwas unterentwickelt war, ist die Kontrolle und der Zugang zu juristischen Mitteln, diese Rechte auch einzuklagen. In diesem Punkt wird mit der Umsetzung einer EU-Direktive jetzt nachgelegt. Überwachungsinstanz wird das CET (Centre pour l’égalité de traitement), das mit dem gleichen Gesetz auch direkt dem Parlament unterstellt wird. Derzeit  untersteht es dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion.

Reform bei den Gewerbemieten

Wichtigster Punkt der Sitzung am Donnerstag ist eine seit langem diskutierte Reform der  gesetzlichen Bestimmungen über die Gewerbemieten. Auslöser der Reform waren eine Reihe von spektakulären Schließungen alter Traditionshäuser in der Hauptstadt und die Übernahme durch internationale Filialisten mit quasi unbegrenzten finanziellen Mitteln. In der Kritik stand dabei insbesondere die „zweite Miete“ in Form des „pas de porte“, einer Art Eintrittsgeld, das an den Besitzer gezahlt wird. Dieser Praxis soll mit der Reform ein Riegel vorgeschoben werden. Zudem kommt es zu einer Reihe von kleineren Änderungen am allgemeinen Gewerbe-Mietrecht.

Ebenfalls am Donnerstag kommt es zu einer Änderung des Verbraucherschutzes. Droht  windigen Geschäftsleuten heute schlimmstenfalls die Auflösung eines Kaufvertrags, so    drohen bei unlauteren Geschäftspraktiken in Zukunft auch zusätzliche Sanktionen.

BillieTH
10. Oktober 2017 - 11.33

qu'est-ce qu'on pensait d'un projet de reforme fiscal pour les entreprises ? le nouveau gouvernement neerlandais annonce des réformes qui pourraient mettre tres a mal la position de concurrence luxembourgeois ds les investissements alternatives. apres les multinationaux, on va abandonner cette industrie aussi ? le budget est pas mal pour l'instant, mais l'inertie du ministre des finances (apart faire plaisir a OECD, G20 et Europe) quant a l'attractivite de Luxembourg risque de bien creer les fondations pour un debacle ds l'avenir. au prochain gouvernement de se debrouiller ?

Vermieter
10. Oktober 2017 - 10.04

@ Pensionär Kommt der Vormieter der Schlüsselrückgabe nicht zu 100% nach, kann der Vermieter die Schliessanlage austauschen und mit dem Geld aus der Kaution bezahlen.

de Pensionär
9. Oktober 2017 - 16.55

Diese so genannte 2. Miete wird oft auch als "fonds de commerce" getarnt. Das ist wenn jemand seinem Nachfolger einen Museums-Tiefkühler mit defekten Tür-Dichtungen und Motorlagern für 3.500€ verkauft, der vor 25 Jahren nur 2.500 Franken gekostet hat. Viel Missbrauch wird oft auch mit der Schlüsselübergabe getrieben. Oft bekommt der Nachmieter zunächst nur 1 Schlüssel (der sich wegen fehlender Sicherungskarte nicht kopieren lässt.) Die übrigen Schlüssel werden als Pfand einbehalten. Handelt es sich um normale Zylinder, besteht kein Problem, die lassen sich mühelos austauschen. Handelt es sich aber um eine Schließanlage, beginnen die Probleme da der Hauptschlüssel oft auch auf andere Türen, aber nicht unbedingt auf jede passt. (Eingangstür, Tür zu Keller und Speicher, Türen zu verschiedenen Wohnungen, Garage(n), Lagerräume. Büros usw. Beschwert sich der Nachmieter beim Hauseigentümer, bekommt der oft vom Vormieter zu hören: Er soll mir mal den Rest meines Geldes geben, dann bekommt er auch seine Schlüssel.

de Pensionär
9. Oktober 2017 - 16.38

Ist man sich bewusst, dass diese so genannte 2. Miete meist nicht ÜBER dem Tisch bezahlt wird sondern DARUNTER ? Und dass das gezahlte Geld daher nicht verbucht werden und folglich nicht steuerlich absetzbar ist ? Nein ! Ist man nicht !