Seit 2016 können Cannabis-Blüten mit einem CBD-Gehalt zwischen zwei und 20 Prozent sowie einem Rest-THC Gehalt von maximal 0,29 Prozent legal im Großherzogtum erworben werden. Wegen dieser niedrigen Grenzwerte, was den Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) beim Hanfblüten angeht, können einige Hanfprodukte deshalb nicht in Luxemburg hergestellt werden. Die Abgeordnete Martine Hansen (CSV) wollte deshalb in einer parlamentarischen Frage von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) wissen, ob die Regierung plane, die höchstzulässigen THC-Werte wie in der Schweiz auf ein Prozent anheben.
„Ende des Jahres wird eine europäische Dienstvorschrift veröffentlicht, welche die maximalen THC-Werte in Nahrungsmitteln festlegen wird. Es ist deshalb nicht vorgesehen, die Grenzwerte von THC zu erhöhen“, antwortete die Gesundheitsministerin. Bis dahin bestimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wann der THC-Gehalt bei Lebensmitteln die toxikologischen Referenzdosen überschreitet. (AH)
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