LuxemburgAndere Sachlage, andere Maßnahmen: In Luxemburg gelten neue Corona-Regeln

Luxemburg / Andere Sachlage, andere Maßnahmen: In Luxemburg gelten neue Corona-Regeln
Eine einfache Freude, die monatelang illegal war: Jetzt darf man nachts auch wieder den Sternenhimmel bewundern

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Das Luxemburger Parlament hat am Samstag weitere Schritte gemacht, mit denen dem Großherzogtum zurück zur Normalität verholfen wird, wie sie vor der Pandemie herrschte.

Da das bestehende Gesetz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 12.6. ausgelaufen wäre, musste ein neues beschlossen werden. Das hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungskoalition (DP, LSAP, „dei gréng“) sowie der CSV und der Piraten geschafft – trotz Enthaltungen von ADR und „déi Lénk“. (Aus der ADR gab es auch eine Gegenstimme.)

Beschlossen ist unter anderem die komplette Streichung der nächtlichen Ausgangssperre und Erleichterungen etwa für den Besuch und den Betrieb von Gastronomie. Felder wie das Letztere erhalten noch einmal mehr Optionen – je nachdem, ob eines der bald EU-weit harmonisierten Zertifikate (über eine Impfung, Testung oder Genesung) vorgezeigt werden kann. Auch deren legaler Einsatz, wozu auch Apps genutzt werden können, wurde heute in der Chamber beschlossen.

Einige der neuen Regeln:

Allgemeine Regeln

Regeln für Terrassen: An Tischen dürfen wieder maximal zehn Personen zusammen sitzen. Die Tische stehen im Abstand von mindestens 1,5 Metern oder werden mit einem Plexiglas getrennt. Masken müssen von Mitarbeitern und Kunden getragen werden, wenn sie nicht am Tisch sitzen.

Innerhalb eines Restaurants oder Cafés gilt: Tische für maximal vier Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den einzelnen Tischen oder eine Abtrennung mit Plexiglas. Masken müssen von Personal und Kunden getragen werden (wenn sie nicht an einem Tisch sitzen). 

Das Verbot des Vor-Ort-Konsums in Einkaufszentren, Bahnhöfen und am Flughafen wird aufgehoben. Das Gleiche gilt für das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum.

Regeln bei Nutzung von Covid-Zeritfikaten

Drinnen und auf den Terrassen gelten keine Einschränkungen, wenn Kunde UND das Personal einen der folgenden drei Nachweise erbringen: Impfnachweis, Genesungsbescheinigung oder einen negativen Test. Mit anderen Worten: Mit dem CovidCheck-Regime werden das Tragen von Masken, die Distanzierung und die begrenzte Anzahl von Personen an einem Tisch obsolet.

Private Versammlungen

Hausversammlungen, drinnen oder draußen, sind auf zehn Besucher begrenzt.

Öffentliche Versammlungen (mit oder ohne CovidCheck) dürfen bis zu 300 Personen umfassen.

Bei öffentlichen Versammlungen zwischen zehn und 50 Personen gilt: Tragen einer Maske und ein Abstand von zwei Metern.

Bei öffentlichen Versammlungen zwischen 50 und 300 Personen gilt: Maskenpflicht, Sitzordnung und ein Abstand von zwei Metern.

Entscheidet sich der Veranstalter für die Zugangsbeschränkung über Corona-Zertifikate, können öffentliche Versammlungen zwischen zehn und 300 Personen ohne Masken und ohne Abstand stattfinden. Der Betrieb von Speisen und Getränken wird auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die unter das Covid-Kontrollsystem fallen, erlaubt sein.

Ausnahmen werden mit einem Gesundheitsprotokoll für Veranstaltungen mit mehr als 300 und bis zu 2.000 Personen gemacht. Zum Beispiel: Veranstaltungen in Konzertsälen.

Sport

Keine Einschränkungen für Gruppen zwischen einer und zehn Personen.

Wenn die Gruppe mehr als zehn Personen umfasst, dann gilt:

Im Inneren darf ein Sportler auf zehn Quadratmetern trainieren, im Freien muss ein Abstand von mindestens zwei Metern oder das Tragen einer Maske gewährleistet sein.

Diese Einschränkungen gelten wiederum nicht für Gruppen, deren Mitglieder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Romain Juni
12. Juni 2021 - 16.13

Ich lasse mir eine Plexiglasglocke anfertigen die ich dann immer tragen werde da ich den Regelwirrwarr nicht behalte.