Nach Sonderbericht Wirtschaftsministerium nimmt Kritik an

Nach Sonderbericht  / Wirtschaftsministerium nimmt Kritik an
Die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes an das Wirtschaftsministerium fließen in ein Gesetzesprojekt mit ein Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ein Großteil der Kritik, die der Rechnungshof in seinem Sonderbericht an das Wirtschaftsministerium richtet, ist bei den zuständigen Stellen auf Gehör gestoßen: Das Wirtschaftsministerium bereitet aktuell ein Gesetzesprojekt zur zukünftigen Entwicklung der Gewerbegebiete vor und nimmt dort die Verbesserungsvorschläge mit auf. 

Der Grundstücksverkauf in der Industriezone Wolser zwischen Düdelingen und Bettemburg an das Joghurtunternehmen Fage hatte den Stein ins Rollen gebracht. In dem am Montag veröffentlichten Sonderbericht umfasste die Kritik unter anderem fehlende Transparenz und unvollständige Dossiers. Das Ministerium ließ dem Tageblatt gegenüber eine schriftliche Stellungnahme zukommen. 

Bereits vor der Veröffentlichung des Berichtes am Montag habe das Ministerium die Hauptlinien verschiedener Empfehlungen in einem „avant-projet de loi“ zur Entwicklung der „zones d’activités économique“ integriert. So ist beispielsweise vorgesehen, den Austausch zwischen den Parteien während der Verhandlungen zu systematisieren. Die Inhalte der Dossiers sollen vereinheitlicht werden, die Analysen vertieft und der Entscheidungsprozess besser dokumentiert werden.

Großteil der Anmerkungen fließen mit ein

In Zukunft wird eine Zulassungskommission eingerichtet, in der Vertreter der zuständigen Ministerien präsent sein werden. Die Kommission wird über alle Anträge befinden. Das Wirtschaftsministerium wird demnach den gesetzlichen Rahmen ändern, auf den sich der Rechnungshof für seine Analyse gestützt hat – nämlich das geänderte Gesetz vom 27. Juli 1993 über die Entwicklung und wirtschaftliche Diversifizierung.

Dieses Gesetzesprojekt, so das Wirtschaftsministerium weiter, konkretisiert damit einen Großteil der Anmerkungen, die der Rechnungshof formuliert hat. Wirtschaftsminister Franz Fayot wird den Gesetzentwurf dem Regierungsrat vorlegen, nachdem er sich mit anderen zuständigen Akteuren dazu verständigt hat.

Im Sonderbericht ist bereits eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zu einigen Punkten zu finden – so auch zu dem Verkaufspreis von 20.000 Euro pro Ar an die Joghurtfabrik Fage. Das Unternehmen habe sich vorher in verschiedenen Ländern über die Bestimmungen einer möglichen Niederlassung  informiert, heißt es in der Stellungnahme. In einer solchen Konkurrenzsituation werde der Grundstückspreis zu einem wirtschaftlichen Faktor und in den Nachbarländern seien die Preise um einiges niedriger. Um internationale Unternehmen anzuziehen, solle der Staat nicht nur auf der Suche nach einem maximalen Ertrag für die verkaufte Fläche sein, sondern auch den Mehrwert mit einbeziehen, den der Käufer in Luxemburg erbringen wird.

Dann, so das Wirtschaftsministerium weiter, ist das Gelände, das Fage gekauft hat, seit 1980 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Da seitdem keinerlei industrielle Aktivität dort stattgefunden hat, zeigt, dass die Nachfrage dafür begrenzt sei. Alle Parameter miteinbezogen liegt für den Wirtschaftsminister der verhandelte Preis nicht unter dem Marktwert.