Pechstein darf nicht an Olympischen Winterspielen teilnehmen

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Claudia Pechstein darf definitiv nicht bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver an den Start gehen. Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) hat am Donnerstag den Antrag der fünfmaligen Eisschnelllauf- Olympiasiegerin abgeschmettert.

Die wegen erhöhter Blutwerte gesperrte Berlinerin wollte ihren Start im Teamwettbewerb am 26./27. Februar erzwingen. Dabei habe es sich jedoch um einen „aussichtslosen Versuch“ gehandelt, schrieb der CAS in seiner Erklärung.

Claudia Pechstein zeigte sich in einer ersten Reaktion vor allem verärgert über die Führung des deutschen Olympia-Teams. „Vom CAS- Panel war wohl nichts anderes zu erwarten. Zutiefst enttäuscht aber bin ich von der DOSB-Spitze. Vor allem von Thomas Bach“, meinte sie an die Adresse des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbunds.

Eine Anhörung hatte nicht stattgefunden. Der CAS verwies darauf, dass er mit seinem Urteil von 25. November 2009 bereits die Zwei- Jahres-Sperre bestätigt habe und das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde wegen Verfahrensfehlern abgelehnt hatte. Claudia Pechstein und ihrem Anwalt sei klargemacht worden, dass das Schnellgericht nicht das richtige Forum für ihren Antrag sei.

Schon zuvor war bekanntgeworden, dass der Eislauf-Weltverband ISU die Zuständigkeit in diesem Fall nicht bei der Ad-hoc-Kammer des CAS gesehen hatte.

(dpa)