Prozess in DiekirchMutter soll ihr sechs Monate altes Kind getötet haben

Prozess in Diekirch / Mutter soll ihr sechs Monate altes Kind getötet haben
Grausame Tat: Eine heute 44-jährigen Frau wird beschuldigt, vor fünf Jahren ihren damals sechs Monate alten Jungen umgebracht zu haben  Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Vor dem Gericht in Diekirch wird einer Frau vorgeworfen, im November 2015 ihren sechs Monate alten Jungen erwürgt zu haben. Das Kind habe sie ans Ufer der Weißen Ernz zwischen Eppeldorf und Befort gelegt. Nachdem die damals 39-Jährige zunächst versucht hatte, den Verdacht auf eine andere Person zu lenken, habe sie sich schließlich selber gestellt. Die heute 44-Jährige wurde nach der Tat für unbefristete Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Seit vergangenem Montag muss sich eine heute 44-jährigen Frau vor dem Bezirksgericht Diekirch wegen Mord an ihrem damals sechs Monate alten Jungen verantworten. Die Tat soll im November 2015 verübt worden sein.

Gestern hat Dr. Ulrich Preiß, ein deutscher Rechtsmediziner mit jahrelanger Erfahrung, über die Obduktionsergebnisse Auskunft gegeben. Dabei ging es vor allem darum, wann und wie genau das Kind getötet wurde. Eine Obduktion fand am 11. November 2015 statt. Das Kind habe nicht gelitten, sagte der Experte. Es habe auch keine Spuren von Gewalteinwirkung gegeben. Das Kind sei nicht ertrunken, sondern erstickt. Diese Todesursache wurde 2018 durch eine neurologische Zusatzuntersuchung bestätigt.

Der Gerichtsmediziner hatte auch die Mutter des getöteten Jungen medizinisch untersucht. Die Frau habe kleinere Verletzungen im Gesicht gehabt sowie am Bauch, Armen und Beinen. Der Experte bestätigte, dass die Hautverletzungen von einem Messer stammten. Nicht beantworten konnte er die Frage des Richters, ob es sich um einen echten Selbstmordversuch oder um vorgetäuschte Verletzungen handele. 

Auf Anordnung des Gerichtspsychiaters Dr. Marc Gleis hat der Psychologe Robert Schiltz ein psychologisches Gutachten der Frau erstellt, um herauszufinden, inwieweit die Angeklagte schuldfähig sei. Der vorsitzende Richter wollte vom Psychologen wissen, ob der Hirnschlag, den die mutmaßliche Täterin vor der Tat erlitten hatte, ihre Einsichtsfähigkeit oder allgemein ihr Verhalten habe beeinträchtigen können. 

Der Psychologe, welcher der Frau eine wahrscheinlich auf ihren Schlaganfall zurückzuführende „Mélancolie délirante“ und ein neurotisches Grundverhalten attestierte, konnte vor Gericht aber nicht konkreter werden. Was die Schuldfähigkeit angeht, verwies der Psychologe auf das psychiatrische Gutachten von Dr. Marc Gleis. Der Prozess wird heute fortgesetzt.