ProzessMesserstecherei in Esch: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft

Prozess / Messerstecherei in Esch: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft
 Symbolfoto: Editpress

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Bei einer Schlägerei in Esch wurde einem Mann im Juli 2018 ein Messer in den Rücken gerammt. Seit Juli 2020 steht Gilson V. diesbezüglich vor Gericht. Ihm werden versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Gestern forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwölf Jahren für den Angeklagten. 

Der Hauptzeuge hatte im Juli 2020 zunächst davon berichtet, dass er zum Tatzeitpunkt zwei Männer ohne T-Shirt am Tatort gesehen habe. Weil er während der gerichtlichen Vernehmung in Ohnmacht fiel, konnte er den Tathergang damals nicht schlüssig beschreiben. Der Zeuge war aber davon überzeugt, den Angeklagten damals am Tatort dabei beobachtet zu haben, wie dieser ein Messer in den Rücken des Opfers gerammt haben soll. Bei seiner zweiten Vernehmung am Mittwochnachmittag lieferte er präzisere Aussagen. Wichtige Details wurden vom Zeugen jedoch nicht bestätigt.

Der mutmaßliche Täter Gilson V. (27) wurde bei der Schlägerei an der rechten Hand verletzt. „Plötzlich habe ich gemerkt, dass da Blut aus meiner rechten Hand tropft“, sagte V. am Mittwoch vor Gericht. Er habe zunächst geglaubt, das Blut sei die Folge eines Schlages gewesen. „Dann habe ich die Schnittwunde an der Innenfläche meiner rechten Hand gesehen – doch ich habe niemanden gestochen“, so V. Am Mittwoch forderte sein Verteidiger Me Frank Wies den Freispruch aus Mangel an Beweisen – oder aber eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Freispruch, Bewährung oder Haftstrafe?

Der Prozess gegen V. wurde am Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt. Dem Angeklagten werden versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Frage, die sich hier allerdings stellt, ist vor allem jene: Hat die Kriminalkammer genug Indizien, um den mutmaßlichen Täter zu verurteilen? Der Vertreter der Anklage sprach diesbezüglich auch von einer Art „Schweigepflicht“, die „in diesem Milieu“ herrschen soll.

In seinem Plädoyer erläuterte der Vertreter der Anklage, weshalb er die in der Anklageschrift verfassten Tatvorwürfe durch die Beweisaufnahme in weiten Teilen für belegt hält. So sollen vor allem die Aussagen des Hauptzeugen und das Verhalten des Angeklagten darauf hindeuten, dass V. tatsächlich schuldig im Sinne der Anklage sei. Dazu kommen materielle Beweise, Blut- und DNA-Spuren. Außerdem stellte der Ankläger die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Täters infrage. Das Opfer habe Glück gehabt, denn die Tat hätte auch einen tödlichen Verlauf nehmen können. Somit sei hier eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags angebracht.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte dementsprechend eine Haftstrafe von zwölf Jahren für den Angeklagten. Zudem beantragte er die Beschlagnahmung des Messers. Das Urteil wird am 8. Oktober gesprochen.