Mehr Elternurlaub für Väter

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Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes weitere Urlaubstage erhalten. Über dieses Gesetzesprojekt (7060) diskutierte Arbeitsminister Nicolas Schmit und die Mitglieder der Arbeitskommission am Montag. Unter anderem ging es bei dem Rundtischgespräch auch um die Bestimmungen der speziellen Urlaubstage.

Bislang bekommen Väter zwei Tage Vaterschaftsurlaub im Falle einer Geburt. Das Gesetzesprojekt sieht vor, diese Zahl um drei weitere Tage zu verlängern. Ein europäischer Richtlinienvorschlag will die Dauer der Elternzeit für Väter sogar auf zehn Tage verlängern. Ob das auch in Luxemburg umzusetzen wäre, stand ebenfalls zur Debatte.

Gleiche Bedingungen für alle

Abhängig vom Arbeitssystem – privat oder verbeamtet – erhalten Väter mehr oder weniger Urlaubstage. Ein Privat-Angestellter erhält bei der Geburt fünf Tage; ein Funktionär nur vier Tage Elternurlaub. Bei der Heirat sieht die Situation ganz anders aus. Auch hier erhalten Arbeitnehmer ein paar freie Tage. Der Beamte kann sich allerdings sechs Tage frei nehmen; der Privat-Angestellte nur drei Tage. Minister Schmit betonte, dass auch in diesem Punkt Klarheit geschaffen werden soll.

Das Gesetzesprojekt (7060) sieht auch vor den postnatalen Mutterschaftsurlaub von acht auf zwölf Wochen zu verlängern. Der Urlaub für Eltern von kranken Kindern liegt derzeit bei zwei Tagen pro Jahr. Auch das könne sich ändern. Ist das Kind jünger als vier Jahre stehen den Eltern dann 12 Tage zu; liegt das Alter des Kindes zwischen 4 und 13 Jahren, sind es sogar 18 Tage. Bei minderjährigen Jugendlichen über 13  können die Eltern noch fünf Tage frei nehmen. Allerdings gilt das nur, wenn die Eltern auf ihre erkrankten Kinder aufpassen müssen.

Hochzeit oder Pacs

Frischvermählten standen bislang sechs Urlaubstage zu. Dieser Urlaub soll aber auf drei verringert werden. Hat sich das Paar „gepacst“ waren es ebenfalls sechs Tage. Beim Eingehen einer Lebenspartnerschaft soll es laut dem neuen Gesetzesprojekt aber nur noch einen Tag frei geben.

Während Arbeitnehmer zurzeit zwei Tage im Jahr für Umzüge einfordern können, soll dies in Zukunft nur noch alle drei Jahre möglich sein.