Luxemburger Polizist stempelt Anfragen einfach ab – Drei Jahre Haft auf Bewährung

Luxemburger Polizist stempelt Anfragen einfach ab – Drei Jahre Haft auf Bewährung

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Ein Beamter der Luxemburger Polizei ist am Dienstag zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden. Der 56-Jährige hatte bei seiner Arbeit im Büro Dokumente ohne größere Kontrolle falsch abgestempelt.

Der Polizist sollte eigentlich die Anfragen aus dem Ausland bearbeiten und DNA-Spuren abgleichen. Wenn diese Spuren schon einmal in Luxemburg aufgetaucht sind, dann wird das als „positiv“ im System vermerkt. Insgesamt 31 Vergleiche stempelte der Angeklagte mit „ADN négative“, obwohl die DNA-Spuren im Großherzogtum aufgelistet waren.

Sekretärin bemerkt Fehler

Eine Sekretärin war auf die Fehler des Polizisten aufmerksam geworden und hatte den Fall gemeldet. Interne Ermittlungen der Polizei brachten ans Tageslicht, dass der Beamte in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 31 Anträge mit dem falschen Stempel versehen hatte.

Unter den 23 Anfragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Prümer Vertrag gestellt wurden, kam es zu zwei positiven Überschneidungen. Die DNA-Vergleiche wurden im Zusammenhang mit einer vermissten Person sowie einem Mord in Baku angefragt.

Beschuldigter las die Anträge nicht

Der Beschuldigte hatte die Fehler bereits im Januar vor Gericht gestanden. Er gab an, die verschiedenen Anträge nicht gelesen zu haben, bevor er sie mit dem Stempel „ADN négative“ versah. Der Beamte war der Meinung, dass diese sowieso nicht im Zusammenhang mit Luxemburg stünden würden. Er sei damals auch noch krank gewesen, was die Fehler auch erklären könnte.

Vor dem Untersuchungsrichter sprach der Angeklagte im Januar von einer dummen Arbeit, die er da verrichten musste. Er hätte viel lieber den Posten des Chefs der Drogensektion bekleidet.