Zielpublikum Grenzpendler / Luxemburg verlängert die Möglichkeit des „Congé pour raisons familiales“ bis April

Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) schafft mit den neuen Bestimmungen explizit die Möglichkeit für Grenzpendler, im Falle von Schulschließungen an ihrem Wohnort von dem Familienurlaub zu profitieren (Foto: Editpress/Julien Garroy)
Die Chamber hat in ihrer Sitzung am Donnerstag einstimmig die Verlängerung des Familienurlaubs bis zum Beginn der Luxemburger Osterferien beschlossen. Am Morgen hatte die Kommission grünes Licht für das Gesetzesprojekt gegeben – die bisherigen Regelungen waren am 20. Januar ausgelaufen. Gerade Grenzgänger sollen von den neuen, erweiterten Regelungen profitieren können.
Eltern von schulpflichtigen Kindern haben ab heute die Möglichkeit, den „Congé pour raisons familials“ zu beantragen, falls ihr Kind die Schule aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht besuchen kann. Das hat das Luxemburger Parlament gestern mit den Stimmen aller Abgeordneten beschlossen. Die neuen Regelungen gelten bis zum 2. April, dem Beginn der Luxemburger Osterferien. Zwar sind in Luxemburg die Schulen wieder offen, das gilt aber längst nicht für das grenznahe Ausland: In Deutschland sind Grund- und weiterführende Schulen bis zum 14. Februar geschlossen. Davon sind natürlich die in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer betroffen, aber auch die Eltern jener Kinder, die das deutsch-luxemburgische Lyzeum in Perl besuchen.
„Bis Fastnacht sind wir auf jeden Fall noch geschlossen“, erklärt Marion Zenner, die Direktorin des „Schengen-Lycée“. Auch wenn die Schule verwaltungstechnisch zu Luxemburg gehört, gelten auf dem Gelände die Bestimmungen und Gesetze der Bundesrepublik. „Wir bieten eine Betreuung für die Fünft- und Sechstklässler, deren Eltern arbeiten müssen. Je nach familiärer Situation ist das aber auch für höhere Klassen noch möglich“, so Zenner. Für Schüler, die in diesem Jahr ein Abschlussdiplom erhalten sollen, läuft der Präsenzunterricht indes weiter.
Ausweitung der Bestimmungen
Der „Congé pour raisons familiales“ greift nun allerdings nicht mehr ausschließlich für den Fall genereller Schulschließungen. Auch Kinder bis 13 Jahre, die aufgrund eines Verdachts auf Covid-19 in häusliche Quarantäne oder im Fall einer bestätigten Infektion in Isolation müssen, geben den Eltern nun das Recht, Familienurlaub zu beantragen. Gleiches gilt für die Eltern von Kindern, die aufgrund ihres Gesundheitszustands als Covid-19-Risikopatienten gelten und aufgrund eines entsprechenden ärztlichen Gutachtens zurzeit vom Schulbesuch ausgeschlossen sind. Und auch die teilweise oder vollständige Schließung von Schulen, Kindertagesstätten oder Kinderkrippen aufgrund eines dort vorhandenen Infektionsclusters gilt nun als valider Grund für Familienurlaub. Das gilt auch für Schulen im Ausland, sofern ein Schreiben der zuständigen Schulbehörde vorliegt, welches die Schließung bestätigt.
Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) betonte in seiner Rede in der Chamber, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Geste des guten Willens gegenüber Luxemburgs Nachbarländern seien: „In Luxemburg selbst besteht der Druck zurzeit nicht, diese Bestimmungen zu erweitern oder zu verlängern.“ Es sei ihm aber ein Anliegen, dass die in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger die gleichen Möglichkeiten hätten wie die Einwohner Luxemburgs, sich um ihre Kinder zu kümmern. „Deshalb schaffen wir hier die Möglichkeit, auch lokalen Schulschließungen im Ausland mit luxemburgischem Recht zum Vorteil der Arbeitnehmer zu begegnen.“ Er hoffe im Gegenzug auch, dass diejenigen, die mit dem Finger anklagend auf Luxemburgs angebliche Verantwortungslosigkeit zeigen, diese Geste zur Kenntnis nehmen – eine Anspielung auf den saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans, der Luxemburg wegen der beschlossenen Lockerungen im Handel kürzlich scharf angriff.
Die „Chambres des salariés“ (CSL) begrüßt die neuen Bestimmungen in ihrem Gutachten zum Gesetz, sie kritisiert allerdings unter anderem den 2. April als Enddatum. Der Grund: Die Schulferien in der Großregion sind nicht überall zur gleichen Zeit und dementsprechend wäre es möglich, dass zum Ende der Bestimmungen immer noch Grenzgänger unmittelbar von Schulschließungen betroffen wären. Die CSL drängt darauf, die Bestimmungen bis zu Beginn der Sommerferien zu verlängern.
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