Ein erstes Konzept zur Legalisierung ist schon länger bekannt und sieht Folgendes vor: Jeder volljährige Bürger, der mindestens seit sechs Monaten in Luxemburg lebt, darf ab einem bestimmten Stichdatum legal 30 Gramm Marihuana pro Monat erwerben. Der Konsum auf öffentlichen Plätzen soll weiterhin verboten bleiben.
Der Verkauf soll von Privatpersonen abgewickelt werden und auf insgesamt 14 Verkaufsstellen quer durch das Land verteilt werden. Die Lizenzen werden an die meistbietenden versteigert. Neben dieser einmaligen Zahlung für die Lizenz müssen die Hanfläden-Besitzer später einen bislang noch nicht bekannten Teil ihres Umsatzes in Form von Steuern abgeben. Die Läden dürfen sich nicht in der Nähe einer Schule befinden.
Das verkaufte Hanf soll ausschließlich in Luxemburg angebaut werden, heißt es weiter. Zwei Firmen sollen für den Anbau zum Freizeitgebrauch zuständig sein. Privatpersonen bleibt der Anbau von Marihuana für den Eigenbedarf auch weiterhin untersagt. Fragen, die das Tageblatt am vergangenen Montag an die Pressestelle des Gesundheitsministeriums geschickt hatte und die sich vor allem mit dem Anbau und dem möglichen Zeitplan für ein solches Unterfangen, aber auch mit der Frage nach einer Qualitätskontrolle befassen, blieben bis Donnerstagabend unbeantwortet. In einer parlamentarischen Frage hatte Gesundheitsministerin Paulette Lenert noch angegeben, der THC-Gehalt sei in den kommenden Jahren deutlich gestiegen. Dennoch ist hierfür keine Obergrenze vorgesehen.
Auch was den Zeitplan für eine mögliche Legalisierung angeht, hält man sich an offizieller Stelle sehr bedeckt. „Die Regierung hat sich kein spezifisches Stichdatum gegeben, bis wann die Regulierung in Kraft treten soll“, hatte die Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums dem SaarlandRadio vor mehreren Wochen mitgeteilt. Die Regierung nehme sich jedoch die nötige Zeit, um dieses Projekt umzusetzen, hieß es weiter.
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