ModernaEMA macht Weg frei für zweiten Corona-Impfstoff in Europa

Moderna / EMA macht Weg frei für zweiten Corona-Impfstoff in Europa
Die EU hat 160 Millionen Impfstoffdosen bei dem US-Hersteller bestellt  Symbolfoto: AFP/Joseph Prezio

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Grünes Licht für den zweiten Corona-Impfstoff: Nach dem Präparat von Biontech und Pfizer steht auch die Zulassung des Impfstoffes des US-Unternehmens Moderna in der EU bevor.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Zulassung des Corona-Impfstoffes des US-Pharma-Unternehmens Moderna in der EU empfohlen. Der Impfstoff solle für Personen ab 18 Jahren zugelassen werden, teilte die EMA am Mittwoch in Amsterdam mit. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung muss nun die EU-Kommission treffen. Das gilt als Formsache und könnte in kürzester Zeit geschehen. Damit wäre nach der Zulassung des Präparats der Unternehmen Pfizer und Biontech der Weg frei für den zweiten Impfstoff gegen Covid-19 in der EU.

In Deutschland soll es die Lieferung der ersten Moderna-Dosen voraussichtlich in der kommenden Woche geben. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin an. Der Moderna-Impfstoff ist bereits in den USA, Kanada und Israel zugelassen. Die EU hat 160 Millionen Dosen bei dem US-Hersteller bestellt.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen begrüßte die Empfehlung. „Gute Nachrichten für unsere Bemühungen, mehr Covid-19-Impfstoff zu den Europäern zu bringen“, schrieb sie auf Twitter.

„Dieser Impfstoff verschafft uns ein weiteres Instrument im Kampf gegen die derzeitige Notsituation“, sagte EMA-Chefin Emer Cooke. Der Impfstoff schütze zu etwa 94 Prozent gegen Covid-19. Auch nach der Empfehlung werden nach den Worten der EMA-Chefin die Experten weiterhin alle Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit überwachen.

Die EMA-Fachleute hatten bereits seit November die Daten des Herstellers nach dem sogenannten Rolling-Review-Verfahren bewertet. Danach werden bereits Ergebnisse der Studien geprüft, noch bevor ein Zulassungsantrag eingereicht ist. Das Verfahren sei viel schneller, aber genauso sorgfältig, betonte die EMA. Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln.