/ Ein Wettlauf mit der Zeit
ESCH – Die Anwohner kleinerer Gemeinden wissen vielleicht noch nicht genau, wen sie am 7. Juni mit ihrer Stimme ins Parlament oder nach Brüssel beordern sollen, können aber schon zumindest aus Erfahrung sagen, wo sie diese Stimmen am Wahltag abgeben werden.
Denn für gewöhnlich wird das nächst größere Kulturzentrum oder Schulgebäude ihrer Gemeinde zum Wahlbüro umfunktioniert.
Bei den bevölkerungsmäßig größten Gemeinden des Landes, Luxemburg-Stadt, Esch und Differdingen, ist die Aufteilung der Wahlbüros dagegen problematischer und gar nicht so vorhersehbar.
Im Wahlgesetz vom 18. Februar 2003 steht, dass Gemeinden mit über 600 Einwohnern mehrere Wahlbüros einrichten müssen.
Einem Wahlbüro dürfen dabei nicht weniger als 300 Wähler und nicht mehr als 600 Wahlberechtigte zugeteilt werden.
Für die Gemeindeverwaltung in Esch bedeutet das im Klartext, dass sie am 7. Juni mit rund 40 Wahlbüros aufwarten muss, das Hauptwahlbüro am Friedensgericht noch nicht miteingerechnet.
400 Mitarbeiter fürs Wahlbüro
In jedem Wahlbüro des Landes sitzen am Wahltag der Vorsitzende des Wahlbüros, vier Beisitzende und ein Sekretär.
In Kommunen mit über 15.000 Einwohnern müssen noch zwei weitere Beisitzende und ein Ersatzsekretär vor Ort sein.
Zusätzlich sollten in jedem Wahlbüro so viele Ersatzkräfte wie Beisitzende bereitstehen, die bei Ausfall oder Fernbleiben einer Person einspringen können.
Rechnet man dieses Personal einmal hoch auf 40 Wahlbüros, so stellt man fest, dass über 400 Freiwillige am 7. Juni in den Wahlbüros in Esch gebraucht werden …
Kein leichtes Unterfangen, mit dem das Friedensgericht in Esch betraut ist.
Seit Januar sind die Verantwortlichen auf der Suche nach geeignetem Personal. Normalerweise werden diejenigen gefragt, die schon einmal in einem Wahlbüro saßen, Bekannte werden kontaktiert oder es wird regelrecht offiziell nach Freiwilligen gesucht.
Nicht mitmachen dürfen im Übrigen Familienmitglieder von Wahlkandidaten und deren Verwandte bis zweiten Grades.
Gut 14 Tage vor der Wahl, konnte man uns beim Friedensgericht noch keine komplette Liste der Personen übermitteln, die am Wahltag in den Büros sitzen.
Dies sei aber kein Grund zur Panik, sondern ganz normal.
Die Zusammenstellung der Wahlbüros muss rechtlich gesehen erst am Tag vor der Wahl durch Aushang bekannt gegeben werden.
Wer im Wahlbüro sitzt, bekommt übrigens eine finanzielle Entschädigung.
Präsident und Sekretär erhalten 421 Euro, Beisitzer 351 Euro, die Gage der Ersatzleute beträgt 35 Euro.
Am 7. Juni werden die zwei Stimmzettel an jeden Wähler vom Präsidenten des Wahlbüros ausgehändigt.
Schließt das Wahlbüro dann am Nachmittag, so obliegt es dem Präsidenten, die Wahlzettel zuerst zu mischen.
Einer der Beisitzenden öffnet die Zettel nacheinander und reicht sie dem Präsidenten.
Dieser ruft dann die Stimmen für die jeweiligen Listen und Direktmandate aus, zwei Beisitzende nehmen Notiz und zählen die Stimmen.
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