Corona-Vorschriften und PolizeiPrivatsphäre bleibt gewahrt – die polizeiliche Umsetzung der neuen Covid-19-Regeln

Corona-Vorschriften und Polizei / Privatsphäre bleibt gewahrt – die polizeiliche Umsetzung der neuen Covid-19-Regeln
Polizeidirektor Philippe Schrantz und Polizeiminister Henri Kox informierten Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Das Gesetz war noch nicht gestimmt, als Polizeiminister Henri Kox und Polizeigeneraldirektor Philippe Schrantz sowie der Zentraldirektor der administrativen Polizei, Pascal Peters, über die Vorgehensweise der öffentlichen Macht in der Periode bis zum 30. November, während der die am Freitag in Kraft tretenden Maßnahmen gelten, informierten.      

Wenig später allerdings war das Gesetz verabschiedet und die Maßnahmen rund um die Zahl 4 bekommen ihre gesetzliche Gültigkeit. Minister Kox stellte seinen Ausführungen den Kommentar voran, dass die Polizei nicht alles und alle kontrollieren könne, und rief die Bevölkerung zur Solidarität auf, um das Virus zu bekämpfen.

Die bisherigen Maßnahmen würden offensichtlich nicht reichen und so seien die weiteren Einschränkungen notwendig, auch wenn die Politik und die Polizei diese nicht „ohne Bauchweh“ anwenden müssten. Immerhin würde die Lage in den Nachbarländern, wo noch drastischere Maßnahmen getroffen wurden, zeigen, dass die Kontrolle noch nicht komplett verloren ist. Es gelte ein Gleichgewicht zu finden zwischen rechtsstaatlichen Prinzipien und dem sanitären Kollektivinteresse. Die Polizei stehe jedenfalls zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, so der Minister, der betonte, er nehme die jüngste Stellungnahme der Menschenrechtskommission sehr ernst. 

Ausgangssperre ab Freitag

Die wichtigste Einschränkung wird die Ausgangssperre sein, die ab Freitag von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt und (vorerst) einen Monat lang in Kraft sein soll. Diese werde denn auch konsequent von der Polizei kontrolliert, die ihre Nachtpatrouillen mit vollem Potenzial durchführen werde. Polizeidirektor Schrantz rief die Bevölkerung dazu auf, bei Ausnahmeregelungen ein entsprechendes Dokument mitzuführen, um den Beamten die Arbeit zu erleichtern.

Er unterstrich, dass im Gegensatz zur ersten Welle der Pandemie, neben der Überwachung der Corona-Regeln, diesmal auch die normale Polizeiarbeit parallel weiterlaufe, da der Arbeitsalltag der Bevölkerung weitergehe. Wie Pascal Peter ergänzte, wurden seit März 13.000 Kontrollen von der Polizei durchgeführt; hinzu kommen noch die Kontrollen der Zollverwaltung. 300 Protokolle wurden geschrieben und 2.800 gebührenpflichtige Verwarnungen wurden ausgestellt; in den vergangenen Wochen sei das Hauptaugenmerk auf das Nachtleben bzw. die Einhaltung der Sperrstunde gelegt worden. Dies wird nun unter anderen Prämissen fortgesetzt.

145 Euro für Verstöße

Bürger, die sich nicht an die Ausgangssperre halten oder etwa dann keine Maske tragen, wenn diese vorgeschrieben ist, riskieren eine Verwarnung von 145 Euro; für Gaststättenbetreiber wird es mit 4.000 Euro wesentlich teurer. Das Gesundheitsministerium kann zusätzlich eine Verwaltungsstrafe anfügen. Minister Kox räumte zwar ein, dass einem Restaurantbetreiber eine 4.000-Euro-Strafe vom Verwaltungsgericht auf 3.000 Euro reduziert wurde; man solle sich allerdings nicht auf dieses Urteil verlassen. Den Bürgern rät er, die 145 Euro, sollten sie verwarnt werden, sofort zu begleichen.   

Es gab bislang übrigens 5.000 Anrufe bei der Polizei von Bürgern, die nicht angemeldete Menschenansammlungen beobachteten oder auf Nachtlärm in Privatwohnungen hinwiesen.

Minister und Polizei versicherten, die Beamten würden nicht in Privatwohnungen eindringen, um zu kontrollieren; sie könnten aber durch Beobachtung Rückschlüsse ziehen und einen entsprechenden Bericht verfassen. 

Rückschlüsse durch Beobachtung

Auch wenn mehr Polizeibeamte als sonst krankgemeldet sind und viermal so viele in Quarantäne seien, könne der Dienst bis auf weiteres problemlos aufrechterhalten werden, so Schrantz, der darauf verwies, dass während der ersten Welle auch administrative Kräfte mit eingebunden wurden; eine Möglichkeit, die auch jetzt besteht. Während wöchentlicher digitaler Konferenzen zwischen Minister, Polizei und Gewerkschaften wird die Einsatzfähigkeit außerdem ständig analysiert.  

Jangeli
31. Oktober 2020 - 9.02

Alles wie vorher,Verzweifelungsmassnahmen, unkontrolliertes Handeln,vernichten von Handel und Handwerk, Rechtsstaat aufwiedersehen.

GéBé
29. Oktober 2020 - 22.52

Unsere Polizisten werden zu Wachthunden degradiert . Wen wundert‘s also dass dieser ehrenhafte Beruf vor die Hunde geht ?