ZusammenfassungDie Corona-Regeln, die unser Leben bestimmen: Acht Fragen, die man sich im Alltag stellen muss

Zusammenfassung / Die Corona-Regeln, die unser Leben bestimmen: Acht Fragen, die man sich im Alltag stellen muss
Wer sich nicht an die Corona-Vorschriften hält, muss Geldbußen von bis zu 4.000 Euro bezahlen Grafik: Pixabay

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Nach mehr als einem halben Jahr Pandemie und etlichen Gesetzesänderungen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Deswegen hat das Tageblatt die Regeln zusammengefasst, die unseren Alltag bestimmen.

1. Auf was muss ich beim Feiern zu Hause achten?

Egal ob drinnen oder draußen gefeiert wird, im privaten Rahmen dürfen sich maximal zehn Menschen treffen – es sei denn, es handelt sich um Personen, die zusammen wohnen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro pro Person ausgesprochen werden.

2. Wie muss ich mich im Restaurant oder in der Bar verhalten?

In Restaurants, Bars und anderen „Catering-Lokalen“ müssen die Gäste an Tischen sitzen, die entweder mindestens 1,5 Meter auseinanderstehen oder durch eine Abtrennung voneinander abgeschirmt sind. Es dürfen maximal zehn Menschen zusammensitzen – auch hier mit der denkbaren Ausnahme, dass die Tischnachbarn im selben Haushalt wohnen. Das Personal, das in direktem Kontakt mit den Gästen steht, muss immer eine Maske tragen; bei den Kunden gilt die Maskenpflicht nur im Stehen. Um Mitternacht muss jeder Gast das Lokal verlassen haben.

Sitzen die Kunden nicht an den korrekt getrennten Tischen, riskiert die zuständige Person eine Geldbuße von bis zu 4.000 Euro. Bei einem zweiten Verstoß wird die Geldstrafe verdoppelt und die Niederlassungsgenehmigung kann für drei Monate ausgesetzt werden. Diese Betriebe dürfen dann auch keine finanzielle Unterstützung vom Staat im Rahmen der Pandemie mehr erhalten. Konsumiert der Kunde nicht an einem Tisch, muss er eine Geldbuße von bis zu 500 Euro bezahlen.

3. Kann ich auf größere Veranstaltungen gehen?

Ja, aber bei öffentlichen Events mit mehr als zehn Personen muss jeder einen Sitzplatz haben. Falls die Stühle nicht mindestens zwei Meter auseinanderstehen, besteht eine Maskenpflicht. Wenn das Personal nicht sitzt, muss es genauso wie das Publikum einen Mundschutz tragen. Das trifft nicht auf kulturelle oder sportliche Akteure bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu. Sitzplätze sind hingegen nicht obligatorisch bei Demonstrationen, Begräbnissen, Ausstellungen, Märkten und Salons, wo Personen umhergehen.

Auch hier muss man mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

4. Wo muss ich eine Maske tragen und wo nicht?

Ergänzend zum bisher Aufgeführten ist es in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Aktivitäten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, obligatorisch, Nase und Mund mit einer Maske, einem Schal oder einem Hals- oder Kopftuch zu bedecken. Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel brauchen die Maske hingegen nicht zu tragen, sofern ein Abstand von wenigstens zwei Metern zwischen dem Fahrer und den Fahrgästen besteht oder wenn sie durch eine Absperrung getrennt sind.

Kinder unter sechs Jahren sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen, auch nicht während Bildungsaktivitäten. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Mund- und Nasenschutz tragen können – und ein ärztliches Attest dies auch bestätigt – sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Religiöse, kulturelle und sportliche Akteure sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht dazu angehalten, eine Maske zu tragen. Visiere aus transparentem Kunststoff allein sind kein wirksamer Schutz gegen das Coronavirus, weil sie nicht Nase oder Mund bedecken. Die blauen Einwegmasken dürfen nicht gewaschen werden und müssen nach maximal acht Stunden Gebrauch in den Abfalleimer. Selbst genähte Masken aus Stoff, Schals und Hals- oder Kopftücher können hingegen mehrmals benutzt werden – aber nur wenn sie täglich bei 60 Grad gewaschen werden.

5. Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

Menschen, die mit einer positiv getesteten Person für mindestens eine Viertelstunde in Kontakt waren, die Distanz von zwei Metern zueinander nicht eingehalten haben und keine Masken trugen, müssen sich ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person für sieben Tage in Quarantäne setzen. Während der Quarantäne muss der ungeschützte Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Sechs Tage nach dem engen Kontakt muss sich die Person einem Test unterziehen. Sollte dieser negativ ausfallen, läuft die Quarantäne ab.

Handelte es sich hingegen nicht um einen engen Kontakt und wurden die nötigen Schutzmaßnahmen respektiert, dann genügt eine vierzehntägige Selbstüberwachung. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung der Quarantäne riskiert die Person eine Geldbuße zwischen 25 und 500 Euro. 

6. Wann muss ich mich komplett isolieren?

Menschen, die eine bestätigte Infektion mit Covid-19 haben, müssen sich zu Hause von ihren Mitmenschen isolieren. Vom Arzt wird eine Isolation von mindestens zehn Tagen nach dem Auftreten der Symptome verordnet. Während der häuslichen Isolation muss der Kontakt mit anderen Personen vermieden werden. Falls sich die am Coronavirus erkrankte Person in der Gegenwart einer anderen Person befindet, muss der Infizierte eine chirurgische Maske tragen.

Auch hier gilt:  Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss ein Bußgeld von 25 bis 500 Euro bezahlen.

7. Was muss ich beim Reisen beachten?

Einige Länder schreiben eine vierzehntägige Quarantäne vor oder verlangen einen negativen Covid-19-Test bei der Einreise von Luxemburgern. Die belgischen Behörden haben Luxemburg zum Beispiel am 23. September als sogenannte „rote Zone“ eingestuft. Allerdings sollen für Luxemburger weiterhin Kurzbesuche in Belgien möglich sein, auch Kontrollen an der Grenze soll es keine geben. (Wir berichteten)

Die Bedingungen können täglich ändern. Deshalb sollten sich Luxemburger online über die aktuellen Einreisebestimmungen ihrer Reiseziele informieren. Die Europäische Union hat für diesen Zweck eine spezielle Internetseite eingerichtet.

8. Wie muss ich mich in der Schule verhalten?

Im Klassenzimmer gilt begrenzter Bewegungsfluss und jeder Schüler muss einen festen Platz haben. Das Schulpersonal muss für eine regelmäßige Be- und Entlüftung sorgen. Für Kinder über sechs Jahren herrscht Maskenpflicht auf dem Schulweg und im Gebäude. Grundschüler müssen im Klassenzimmer und im Pausenhof keine Maske tragen. In den Sekundarschulen ist das Tragen einer Maske auf dem Pausenhof hingegen Pflicht. Den Sekundarschulen steht es frei, eine Maskenpflicht im Klassenzimmer vorzuschreiben.

Wenn ein Kind sich in Quarantäne oder Isolation befindet, haben die Eltern Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. Das haben Claude Meisch (DP) und Paulette Lenert (LSAP) während einer Pressekonferenz am Freitag bestätigt.

isnomi
28. September 2020 - 10.17

Wann en hondsnormalt Kappduch am Bus och duergeet, ass dat fir mech e Beweis, dass mer vera.....gin.

Dany
28. September 2020 - 5.14

Dës Recommandatiounen stinn a kengem Verhältnes zu der Realitéit. Se sin contradiktoresch. Am Setzten stécht een sech net un just am Stoen????? Eng Recommandatioun get och net mat engem Protokoll bestrooft wann se net agehal get. Dann as et keng Recommandatioun méi mee e Gesetz. Eis Regierung huet des nett méi existéieren Pandemie komplett falsch gehandhaabt