Covid-19 / Delles stellt gezielte Beihilfen für Gastronomiebetriebe und junge Unternehmen vor

Mittelstandsminister Lex Delles (DP) bei der Pressekonferenz am 15. Februar (Foto: Editpress/Julien Garroy)
Luxemburg verlängert die Beihilfen für Unternehmen, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wirtschaftliche Schäden davongetragen haben. Das kündigte Mittelstandsminister Delles am Montag bei einer Pressekonferenz an. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Betrieben des Horeca-Sektors, aber auch bei jungen Betrieben. Die Gesamtsummen der Förderungen wurden überdies nochmal erhöht.
„Die Covid-19-Pandemie trifft viele Bereiche unserer Wirtschaft immer noch stark“, sagt Mittelstandsminister Lex Delles (DP). Deshalb habe die Regierung entschieden, das Regime an Hilfspaketen bis Juni zu verlängern: Stichtag für die Beantragung von Wirtschaftsförderungsbeihilfe („Aide relance“) ist nun der 15. Mai, Stichtag für die Hilfe für ungedeckte Kosten („Aide frais non-couverts“) der 15. September. An diesen beiden Instrumenten hat das Wirtschaftsministerium nun auch Anpassungen vorgenommen und die zugeschossenen Summen erhöht. Die EU-Kommission in Brüssel hatte vor 14 Tagen grünes Licht für die Erhöhung gegeben. Beide Hilfen sind nicht rückzahlbar, können aber auch nicht kumuliert werden.
Delles betont, dass sein Ministerium im dauerhaften Austausch mit den Berufsverbänden stehe. Insbesondere die Gastronomie, aber auch die Unternehmen aus dem Eventbereich seien weiterhin von Schließungen und Einschränkungen schwer betroffen. Aus diesem Grund werden rückwirkend ab Februar die Einnahmen von Restaurants, welche diese aus dem Außerhausverkauf erzielen (Take-away und Lieferdienst), nicht mehr zur Berechnung der Hilfen herangezogen – bis zu einer Gesamtsumme von 25 Prozent des Umsatzes, welches der Betrieb im selben Monat im Jahr 2019 erzielt hat. Wenn also ein Restaurant im Februar 2019 einen Umsatz von 100.000 Euro erzielt hat und im Februar 2021 durch den Außerhausverkauf einen Umsatz von 26.000 Euro, werden nur 1.000 Euro davon als Einnahmen gezählt.
Um in den Genuss der Wirtschaftsförderungsbeihilfe zu kommen, müssen Betriebe wenigstens einen Umsatzverlust von 25 Prozent verzeichnen können. Im Rahmen dieses Hilfspakets erhält der Betrieb einen Zuschuss von 1.250 Euro pro Mitarbeiter und Monat, der keine Kurzarbeit in Anspruch genommen hat. Mitarbeiter in Kurzarbeit werden mit 250 Euro pro Monat gefördert. Der Betrag ist auf 800.000 Euro oder 85 Prozent des Umsatzverlustes des jeweiligen Monats gedeckelt.
Ungedeckte Kosten können bis zu 100 Prozent zurückerstattet werden
Größere Anpassungen gab es im Rahmen der Beihilfe für ungedeckte Kosten: Betriebe, die mindestens 40 Prozent Verlust zu verzeichnen haben, können diese Beihilfe beantragen. In den Monaten, in denen die Betriebe von Schließungen betroffen waren, werden ihnen 100 Prozent der Verluste zurückerstattet – eine Obergrenze gibt es allerdings freilich. So können Mikrobetriebe mit bis zu neun Mitarbeitern maximal 30.000 Euro erhalten, Firmen, die zwischen zehn und 49 Mitarbeiter beschäftigen, stehen höchstens 150.000 Euro zu und bei Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern liegt die maximale Förderhöhe bei 300.000 Euro – pro Monat, versteht sich. Die maximalen Summen wurden demnach um 50 Prozent erhöht.
Eine weitere Änderung betrifft junge Unternehmen: Wer seine Firma nach dem 1. Januar 2020 gegründet hatte, hatte bislang das Nachsehen, da das Ministerium die Umsätze aus 2019 zum Vergleich heranzog. Ab 2021 gilt nun ein gemittelter Durchschnittswert des Umsatzes aus 2020 als Bemessungsgrundlage. Das heißt: Wer beispielsweise im Juni 2020 eine Firma gegründet hat, bei dem wird der Durchschnitt der Umsätze von Juni bis Dezember zur Berechnung der Hilfeleistung herangezogen.
Die Verlängerung des Hilfsregimes gilt vorerst für drei Monate, also bis zum Juni 2021 inbegriffen. Delles unterstrich, dass die Regierung sich dieses Zeitfenster gäbe, um die Wirkung der Hilfen evaluieren und im Zweifel danach noch Anpassungen vornehmen zu können. Der Mittelstandsminister rief auch dazu auf, die Anfragen um Beihilfe über guichet.lu zu stellen – das Ministerium können nur Hilfe leisten, wenn die Gelder auch beantragt wurden. Im Rahmen einer Informationskampagne soll das House of Entrepreneurship auch Unternehmer bei der Erfüllung der Formalitäten unterstützen, ebenso will das Wirtschaftsministerium Webinare zu dem Thema anbietet. Bislang, so Delles, seien bereits über 300 Millionen Euro an Beihilfen ausgezahlt worden.
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Se hätten besser der Pharmaindustrie op d’Fanger ze klappen fir dass déi Impfstoffer endlech mol en masse ukommen. Et ass jo awer jidderengem bewosst dass et net sou kann weidergoen oder? Mir hunn dueno Staatsscholden déi keen méi kann zréckbezuelen.