Wohnen / „déi Lénk“ findet nur wenig Lob für Luxemburgs neues Mietvertragsgesetz

Von links nach rechts: Gary Diderich, Nathalie Oberweis und der Abgeordnete David Wagner (Foto: Editpress/Hervé Montaigu)
Kaum ein gutes Haar hat „déi Lénk“ am Mietvertragsgesetz des grünen Ministers Henri Kox gelassen – die Lösungen seien maximal halbherzig oder von kosmetischer Natur. Andere Veränderungen seien sogar zum Schaden der Mieter. Nur für die neuen Regelungen für Wohngemeinschaften erbarmte sich die Oppositionspartei zu lobenden Worten.
Mit einigen Monaten Verspätung lud „déi Lénk“ am Mittwoch zu einer Pressekonferenz zum neuen Mietgesetz („Bail à loyer“) ein – Wohnungsbauminister Henri Kox („déi gréng“) hatte die groben Linien schon am 29. Juli 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt. Da die Wohnproblematik in Luxemburg allerdings zu den politischen Dauerbrennern zählt, mangelt es dem Thema nie an der notwendigen Aktualität. Das stellte auch Nathalie Oberweis fest: „Die Krise des Wohnungsmarktes ist nicht neu und durch die Corona-Pandemie wird sie nur verschärft.“ Im Kampf gegen Covid-19 habe die Regierung bewiesen, dass sie im Notfall zu drastischen Maßnahmen bereit wäre, im Bereich der Wohnungsnot würde sie allerdings scheuen, die gleiche Entschlossenheit an den Tag zu legen. Oberweis soll im Mai den Abgeordneten David Wagner als Repräsentanten von „déi Lénk“ in der Chamber ablösen. Die Linke wechselt traditionell in der Mitte der Legislaturperiode ihre Abgeordneten aus.
Die detaillierte Kritik übernahm dann Gary Diderich, Mitglied für „déi Lénk“ im Gemeinderat Differdingen und Co-Sprecher der Partei. Das Zeugnis, welches er dem Gesetzentwurf ausstellt, ist mit „vernichtend“ wohl treffend umschrieben: „Die Reform schafft zwar Klarheit, bewegen tut sich allerdings nichts.“ Zwar gebe es starke Änderungen im Text – diese seien allerdings eher zum Nachteil für Mieter. Die Verbesserungen zu ihren Gunsten seien eher kosmetischer Art. Besonders kritisch sieht Diderich den Punkt, dass nun auch bei einer Schenkung der Marktwert einer Immobilie ermittelt werde. „Im Gegensatz zu dem, was Minister Kox sagt, nützt das keinem Mieter.“ Durch diese Ermittlung des Marktwertes würden nämlich die Mieten dem Marktwert angepasst werden – zuvor konnten Mieter älterer Häuser sich zumindest gegen Mieterhöhungen wehren, wenn das investierte Kapital in die Immobilie aus vergangenen Jahrzehnten entsprechend niedrig war. Dieses galt auch weiterhin als Richtschnur, wenn ein Besitzer die Immobilie einem Familienmitglied übertrug.
Augenwischerei …
Apropos „investiertes Kapital“: Die Regel, wonach die Jahresmiete einer Wohnung oder eines Hauses fünf Prozent des investierten Kapitals – also des Kaufpreises und der Renovierungskosten – nicht überschreiten dürfe, wird laut Kox in dem aktuellen Gesetzesprojekt präzisiert. So muss der Vermieter in einer Klausel im Mietvertrag zukünftig bestätigen, dass die Miete diese gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Für Diderich ist das allerdings Augenwischerei. „In der aktuellen Vorlage existiert weder die Notwendigkeit, einen entsprechenden Beweis für das investierte Geld zu erbringen, noch Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass der Vermieter dagegen verstößt.“ Mieter könnten so allenfalls rückwirkend eine Mietminderung erwirken – falls sie denn irgendwie beweisen können, dass der Vermieter sie getäuscht hat.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Maklergebühren: So sollen laut dem Pressekommuniqué des Wohnungsbauministeriums die Kosten für den Makler in Zukunft zu gleichen Teilen zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden. In der aktuellen Gesetzesvorlage sei allerdings nur von „geteilten Kosten“ die Rede, so Diderich – dass diese Teile gleich groß sein sollen, wird nirgendwo erwähnt. „déi Lénk“ fordert überdies die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips – das heißt, wer den Makler beauftragt, trägt auch die Kosten, die durch dessen Dienste entstehen.
… und ein bisschen Liebe
Einen einzigen Punkt allerdings sehen „déi Lénk“ mit Wohlwollen: Die Regelung, wonach Wohngemeinschaften in Luxemburg eine gesetzliche Basis erhalten und auch ein gemeinsamer Mietvertrag niemanden mehr seines Rechts auf Sozialbezüge beraubt, findet laut Diderich Anklang in den Augen der Partei. Wohngemeinschaften sollen zudem unabhängig von urbanistischen Klassifikationen von Gebäuden sein. Es ist demnach egal, ob es sich bei der Immobilie um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handelt – WG-fähig ist sie in jedem Fall. Diderich hebt diese Wohnform mit einem gemeinsamen Mietvertrag allerdings dezidiert von den „Chambres meublés“ ab, bei denen einzelne Zimmer zu oftmals überhöhten Preisen an Einzelpersonen vermietet werden. Dass das Gesetz hier Klarheit schafft, sei mehr als notwendig – gerade auch hinsichtlich aktueller Bestrebungen von Gemeinden wie Esch, welche Wohngemeinschaften durch „Reglementierungen“ de facto unmöglich machen wollen.
David Wagner, der Noch-Abgeordnete, der im weitesten Sinne als Kopf der linken Wohnungspolitik gelten kann und 2016 und 2018 auch entsprechende Gesetzesvorschläge ins Parlament eingebracht hat, rundete die Pressekonferenz mit einer Beobachtung ab: Die Regierung setze in den meisten Punkten immer die Hälfte dessen um, was „déi Lénk“ empfiehlt. So hatte die Oppositionspartei eine Reduzierung der Mietkaution auf eine Monatsmiete gefordert – es wurden letztlich zwei Monatsmieten statt der bisher üblichen drei. Die Verlängerung der Corona-bedingten Mietpreisbremse wollte die Linkspartei bis Januar 2022 ausdehnen. Kox sah in seinem Gesetzentwurf allerdings den 1. Juni 2021 als Stichtag vor. Und auch die Anpassung bei den Maklergebühren sei eine Zwischenlösung. Um die Wohnungsproblematik in den Griff zu bekommen, bedürfe es indes einer radikalen, interventionistischen Politik. Die Vorschläge würden seit Jahren Staub ansetzen. „Wenn die Regierung wirklich handeln will, um die Interessen aller Menschen zu verteidigen, die durch einen realitätsfernen Immobilienmarkt geschädigt werden, lädt ‚déi Lénk’ sie herzlich ein, diese Gesetzesvorschläge aus den Schubladen herauszunehmen.“
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Ka mech net erënneren, dass „déi Lénk“ jeemools iergendeppes gutt fonnt hunn ausser vläicht ‚Das Kapital‘.
@venant
An ech weess dat “déi lénk” ganz flénk aner Bicher gelies hunn. Villem op de Grond ginn an gutt Denkustéiss bréngen fir di aner Parteien.