ParlamentCovid-19-Gesetz wird am Dienstag bis Ende Dezember verlängert

Parlament / Covid-19-Gesetz wird am Dienstag bis Ende Dezember verlängert
Am Dienstagnachmittag wird die Abgeordnetenkammer über die erneute Verlängerung des Covid-19-Gesetzes abstimmen Foto: Editpress/Julien Garroy

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Am kommenden Dienstagnachmittag wird das Parlament über die dritte Verlängerung des sogenannten Covid-19-Gesetzes abstimmen. Die alltäglichen Coronaregeln bleiben zum größten Teil unverändert. Neu ist, dass die Isolationsdauer von infizierten Personen von 14 auf zehn Tage verkürzt werden soll. Ferner sollen die Fluglinien künftig alle gesammelten Fluggastdaten an die Gesundheitsbehörde weiterleiten und die Daten von Infizierten und Personen mit hohem Infektionsrisiko sollen drei Monate nach ihrer Erhebung anonymisiert werden. Die Oppositionsparteien CSV und „déi Lénk“ begrüßen die Änderungen.  

Vor Ablauf des Ausnahmezustands am 24. Juni hatte das Parlament zwei Covid-19-Gesetze angenommen, damit die während des „état de crise“ beschlossenen Versammlungsbeschränkungen und Hygieneschutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten werden konnten. Am 16. Juli wurde ein neuer Text angenommen, der die Bestimmungen der ersten beiden Gesetze vereinte. Wegen steigender Infektionszahlen wurden die Einschränkungen nur eine Woche später noch einmal verschärft. Dieses Gesetz läuft nun Ende September aus. Am kommenden Dienstag wird die Abgeordnetenkammer daher über eine weitere Verlängerung des sogenannten Covid-19-Gesetzes diskutieren und abstimmen. Obwohl das Gesetz zum größten Teil unverändert bleibt, wollen Regierung und Parlament einige wichtige Änderungen vornehmen.

So hat der Regierungsrat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die Dauer der Isolation von Infizierten von 14 auf zehn Tage zu reduzieren. Neu ist auch, dass die Isolationsanordnung nicht mehr verlängert werden kann. Diese Verkürzung stehe im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, derzufolge das Ansteckungsrisiko nach zehn Tagen rapide abnehme, heißt es im „exposé des motifs“ des Abänderungsantrags der Regierung. Zudem sollen Corona-Tests bei Personen mit hohem Infektionsrisiko, die unter Quarantäne stehen, künftig erst sechs Tage, nachdem sie mit einer infizierten Person in Kontakt waren, durchgeführt werden. Bislang lag diese Frist bei fünf Tagen. Rezente wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Chancen, eine Infektion nachzuweisen, nach sechs Tagen höher sei als nach fünf, begründet die Regierung diese Abänderung.

Die Oppositionsparteien CSV und „déi Lénk“ begrüßen die Änderungen, die laut dem CSV-Abgeordneten Claude Wiseler insgesamt „in die richtige Richtung“ gehen. Wenn sie wissenschaftlich vertretbar seien, sollten sie auch eingeführt werden, so Wiseler. Am Freitag verteilte der Direktor der Gesundheitsbehörde, Jean-Claude Schmit, den Mitgliedern des parlamentarischen Gesundheitsausschusses die entsprechenden Studien, die sie bis Montag durchlesen können. Erst am Montagvormittag wird der Ausschuss definitiv über den Gesetzentwurf abstimmen, bevor er am Dienstag im Plenum votiert wird.

Staatsrat drohte mit „Opposition formelle“

Als weitere Neuerung werden in dem nun vorliegenden Entwurf bestimmte Fristen zur Datenspeicherung angepasst. Laut dem aktuellen Covid-Gesetz müssten die Daten von Infizierten drei Monate nach Ablauf des „état de crise“ anonymisiert werden. Diese Frist läuft am 24. September aus. Der neue Text, den Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) am 3. August in der Kammer hinterlegt hat, sah in seiner ursprünglichen Fassung vor, dass die Daten drei Monate nach Ablauf des neuen Gesetzes anonymisiert werden müssten. Nach Einwänden der Datenschutz- und der Menschenrechtskommission, diese Frist sei zu lang, hatte die Regierung am 3. September eine Abänderung eingereicht, derzufolge die Daten drei Monate nach ihrer Aufzeichnung pseudonymisiert werden sollen. Der Staatsrat kritisierte jedoch, dass die Pseudonymisierung von Daten im Gegensatz zur Anonymisierung wieder rückgängig gemacht werden könne. Nur durch die Anonymisierung könne sichergestellt werden, dass die Daten nach dem Ablauf der Frist nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden könnten. In seinem Zusatzgutachten vom 14. September drohte der Staatsrat sogar mit einer „Opposition formelle“, sollte der Gesetzgeber an dem Begriff der Pseudonymisierung festhalten. Die parlamentarische Gesundheitskommission beschloss am 15. September, der Empfehlung des Staatsrats Folge zu leisten und den Begriff Anonymisierung nicht durch Pseudonymisierung zu ersetzen. Demzufolge müssen die Daten künftig drei Monate nach ihrer Erhebung anonymisiert werden. Pseudonymisierte Daten sollen nur für die wissenschaftliche Forschung bereitgestellt werden. Allerdings muss auch im wissenschaftlichen Kontext die Drei-Monats-Frist respektiert werden. 

Weiter sieht das neue Gesetzesprojekt vor, dass alle Flugpassagiere, die nach Luxemburg einreisen wollen, 48 Stunden vor ihrer Einreise ein von der WHO ausgearbeitetes Formular ausfüllen müssen, um ihre Kontaktverfolgung zu erleichtern. Die Formulare können digital oder auf Papier ausgefüllt werden und sollen von den Fluggesellschaften an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Diese Daten müssen laut Gesetzesprojekt spätestens nach zwei Wochen wieder gelöscht werden. Bislang müssen die Fluglinien nur Daten an das Gesundheitsministerium weiterleiten, wenn bei einem oder mehreren Fluggästen eine Infektion festgestellt wird. Obwohl die CSV diese systematische Weiterleitung von Fluggastdaten an das Gesundheitsamt insgesamt begrüßt, bedauert Claude Wiseler, dass das Gesundheitsministerium keine App zur Verfügung stellen will, die es erlaubt, das Formular online auszufüllen. Ferner unterstützt Wiseler die Kritik des Staatsrats, der in seinem Gutachten bemängelt hatte, dass im Gesetzentwurf nicht geklärt sei, was mit Passagieren passiert, die sich weigern, das Formular auszufüllen. „Wer kontrolliert, ob alle Passagiere ein Formular abgeben?“, fragt der CSV-Abgeordnete. In Ländern wie Frankreich und Belgien seien solche Details klarer geregelt. Gleiches gelte für die Vorgabe, dass Reisende angeben müssen, wo und bei wem sie ihren Aufenthalt in Luxemburg verbringen. Dies sei ein nicht unerheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit, deshalb hätte dieser Punkt im Gesetz ausführlicher behandelt werden müssen, moniert Wiseler.

CSV und Linke tragen Änderungen mit

Auch soll in dem neuen Text festgehalten werden, dass Mützenschirme keine Alternative zu einer Schutzmaske darstellen, weil sie Mund und Nase nicht ausreichend bedecken. Neben Kindern unter sechs Jahren und Menschen mit einer Behinderung sollen auch Kranke mit anderen Pathologien künftig von der Maskenpflicht ausgenommen sein, wenn sie ein entsprechendes medizinisches Zertifikat vorlegen können. Nicht zuletzt soll die Sanitärreserve verstärkt werden, indem sie für sämtliche Gesundheitsberufe geöffnet wird. So sollen auch Psychotherapeuten und Apotheker sich künftig in die nationale Reserve melden können, um bei einer möglichen weiteren Corona-Welle zu helfen.

An den Versammlungsbeschränkungen, den Distanzregeln, der Maskenpflicht und den Sanktionen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln wird sich mit dem neuen Gesetz kaum etwas ändern. „déi Lénk“, die sich bei der Abstimmung im Juli enthalten hatte, will die Änderungen nun am kommenden Dienstag mittragen. Die CSV, die das letzte Gesetz abgelehnt hatte, will sich diesmal enthalten. Die Zustimmung gelte aber nur den Änderungen an dem aktuellen Text. Die Kritik, die die Oppositionsparteien im Juli an dem Gesetz insgesamt geäußert hatten, habe nach wie vor Bestand, betonte sowohl Marc Baum als auch Claude Wiseler.

Das neue Covid-19-Gesetz soll vorerst bis Ende dieses Jahres in Kraft bleiben.