Bezirksgericht LuxemburgBrandstiftung: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft

Bezirksgericht Luxemburg / Brandstiftung: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft
Am 10. Januar 2018 musste die Feuerwehr zu einem Brand an der Route d’Arlon in Strassen ausrücken. Wie sich später herausstellte, handelte es sich hierbei um einen Fall von Brandstiftung. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Vor dem Bezirksgericht Luxemburg wurde am Freitagmorgen der Prozess gegen den 42-jährigen Obdachlosen Eric K. fortgesetzt. Ihm wird Brandstiftung in zwei Fällen vorgeworfen. Die Verhandlung war zuvor bereits mehrmals ausgesetzt worden. Am 10. Dezember hatten die Richter eine zweite psychiatrische Expertise angeordnet, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu ermitteln. 

Zum Tatgeschehen: Am frühen Morgen des 10. Januar 2018 stand ein Wohngebäude in der Route d’Arlon in Strassen in Flammen. Die Polizei wurde hierüber um 2.44 Uhr in Kenntnis gesetzt. Die Ermittler stellten damals fest, dass sich dort Obdachlose einquartiert hatten. An ebendiesem Tag ging später in derselben Straße ein Auto in Flammen auf. Das ließ für die Beamten nur einen Schluss zu: Die beiden Feuer wurden absichtlich gelegt. Die Fahnder untersuchten daraufhin den Wagen und fanden den Zünder. Der Täter hatte Stroh benutzt.

Der mutmaßliche Brandstifter, der Obdachlose Eric K., informierte den Ermittlern zufolge selbst die Feuerwehr über den ersten Brand. Auf die Spur kamen die Polizisten dem Beschuldigten aber erst, nachdem er sich nach dem zweiten Brand mit einem anderen Obdachlosen nicht weit vom Tatort entfernt zum Schlafen unter eine Treppe gelegt hatte. Beide behaupteten, vom Autobrand nichts mitbekommen zu haben. Erst die Feuerwehrsirene habe sie geweckt. Die Polizisten waren damals auf Eric K. aufmerksam geworden, weil er mit brennender Zigarette im Mund eingeschlafen gewesen sein soll. Bei einer Körperdurchsuchung fanden die Beamten schließlich fünf Feuerzeuge.

In unmittelbarer Nähe des Tatorts gab es zudem eine Kamera, die das Geschehen filmte. Auf den Aufnahmen war Eric K. deutlich im Carport hinter der rechten Seite des dort abgestellten Wagens zu erkennen. Dem Zeitstempel zufolge war das gegen 6.11 Uhr. Als er mit diesem Bild konfrontiert wurde, erwiderte K., dass es sich nicht um ihn handle. Nichtsdestotrotz wurde er noch am selben Tag festgenommen und sitzt seitdem in Schrassig in Untersuchungshaft.

Keine einmalige Sache

Vor Gericht machte der 42-Jährige einen sehr ruhigen Eindruck. Den Angaben des Psychiaters zufolge stehe er unter Medikamenteneinfluss und habe deshalb auch keine Angstzustände mehr. 

In der gestrigen Verhandlung wurde nun der psychiatrische Sachverständige Dr. Paul Rauchs zur Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten befragt. Seine Diagnose: Hebephrenie, eine Unterform von Schizophrenie. Eine hundertprozentige Einschränkung der Steuerungsfähigkeit, was das Urteil stark beeinflussen könnte, habe er dem 42-Jährigen allerdings nicht attestieren können, so der Psychiater vor Gericht. Der Angeklagte gilt somit als schuldfähig. Dem Umstand, dass er laut dem Experten zum Tatzeitpunkt an einer psychischen Störung litt, die sich auf sein Urteilsvermögen eingewirkt haben soll, muss das Gericht bei seinem Urteil allerdings Rechnung tragen.

Die Staatsanwaltschaft Luxemburg bleibt bei der Strafforderung von 18 Jahren Haft. Der Mann sei ein Intensivtäter und in Deutschland bereits zu sechseinhalb Jahren wegen Brandstiftung verurteilt worden. Im Prozess beantragte der Nebenkläger Me Michel Karp Schadenersatz in Höhe von 47.160,12 Euro. Das Urteil wird am 25. Februar gesprochen.

BéGé
23. Januar 2021 - 8.03

Über einen Angeklagten namens Erik , der solange unschuldig ist bis seine Schuld bewiesen ist darf ein Justiz Bericht veröffentlicht werden.Gilt diese Indiskretion auch für einem anders klingenden Namen ?