Parlamentarische AnfrageBei Ferienfreizeiten wurde bei drei jungen Menschen das Coronavirus gefunden

Parlamentarische Anfrage / Bei Ferienfreizeiten wurde bei drei jungen Menschen das Coronavirus gefunden
Seit dem 1. August gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Luxemburger „Summerkolonien“ Symbolfoto: dpa/Kay Nietfeld

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Drei junge Teilnehmer von Ferienfreizeiten sind bis jetzt positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Frage hervor. Darin erklärt Bildungsminister Claude Meisch auch, wie die Sicherheitsmaßnahmen in den Camps und „Summerkolonien“ aussehen.

Bildungsminister Claude Meisch (DP) hat in einer Antwort auf die parlamentarische Frage Nr. 2614 der CSV-Abgeordneten Françoise Hetto bestätigt (hier das Dokument als PDF), dass bis jetzt drei Teilnehmer einer Ferienfreizeit positiv auf das Coronavirus SARS-Cov-2 getestet wurden. Einmal wurde man im Rahmen des Contact Tracings auf die betroffene Person aufmerksam, bei den anderen beiden Fällen lagen typische Symptome vor. Die jeweiligen Freizeiten wurden abgebrochen, die Testergebnisse der anderen Teilnehmer waren aber negativ.

„Viele Betreuer lassen sich vor der Veranstaltung freiwillig oder auf Anfrage der Organisatoren testen“, schreibt Claude Meisch. „Dieser Test ist keine Pflicht und garantiert keine definitive Sicherheit.“ Die generellen Sicherheitsmaßnahmen des Gesundheitsministeriums würden auch für die Camps gelten. Außerdem habe man Anfang Juli spezielle Weiterbildungen organisiert, die von rund 1.300 Betreuern besucht wurden.

Empfehlungen des Gesundheitsministeriums

Wegen des erneuten Anstiegs der Fallzahlen gelte seit dem 1. August für die Ferienfreizeiten eine verschärfte Version der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Dort wird empfohlen, dass Camps und Kolonien, „an denen mehr als 30 Kinder teilnehmen, in kleinere Gruppen aufgeteilt werden“, erklärt der Bildungsminister.

Spezifische Empfehlungen zu den Zelten oder Schlafräumen gebe es keine. Auch, wie viele Kinder in einem Zelt übernachten dürfen, sei nur durch die Zeltgröße limitiert, obwohl in der Regel weniger Kinder dort liegen würden als vor der Pandemie. In den Chalets sei die Situation ähnlich, sagt Claude Meisch: „Die meisten Organisatoren belegen die Zimmer nur bis zur Hälfte oder sie passen auf die Distanz zwischen den Betten auf.“

Falls ein Teilnehmer Symptome zeige, müsse er in einem speziellen Raum isoliert werden. „Der Betroffene muss dann das Camp so schnell wie möglich verlassen und zum Doktor gehen, der dann entscheidet, wie es weitergeht“, schreibt Meisch.

HTK
11. August 2020 - 11.26

Dreierregel: Maske, Abstand und ...Händewaschen BEVOR an der Nase gekratzt wird. Wer natürlich über allen Regeln steht.....siehe oben.