Google Bissen„Absichtserklärung ist kein administratives Dokument“

Google Bissen / „Absichtserklärung ist kein administratives Dokument“
Die Gemeinde Bissen ist der Meinung, dass es sich um ein vertrauliches Dokument handelt Foto: Editpress/Isabella Finzi

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Lange Zeit war im Dossier Datencenter Bissen nichts von einem sogenannten „Memorandum of Understanding“ zwischen der Regierung, der Gemeinde Bissen und dem Internetgiganten Google bekannt. Offiziell jedenfalls nicht. Doch als die Rangelei im Gemeinderat Bissen losging, war dieses MoU, nennen wir es Absichtserklärung, in vieler Munde. Jetzt macht dieses Dokument erneut von sich reden. 

Im Februar hatte das „Mouvement écologique“ sowohl beim Wirtschaftsministerium als auch bei der Gemeinde Bissen Einsicht ins „Memorandum of Understanding“ beantragt. Während das Wirtschaftsministerium die Veröffentlichung ablehnte (u.a. aufgrund der „Vertraulichkeit“ der Informationen), habe die Gemeinde Bissen dem Antrag des Méco überhaupt keine Beachtung geschenkt, so die Umweltorganisation in einer Pressemitteilung Anfang Mai dieses Jahres.

Daraufhin hatte das „Méco“ zusammen mit einem Anwalt Beschwerde bei der zuständigen Kommission („Commission d’accès aux documents“) eingereicht, dies auf der Grundlage des Gesetzes vom 14. September 2018 betreffend eine transparente und offene Verwaltung.

Die Kommission habe in ihrem Gutachten vom 4. Mai 2020 dem „Mouvement écologique“ in allen Punkten recht gegeben: Beim „Memorandum of Understanding“ zwischen Regierung, Gemeinde und Google handele es sich gemäß Kommission nicht um ein vertrauliches Dokument. Und auch das „Argument“, das Dokument sei vor dem Gesetz über die „administration transparente et ouverte“ verabschiedet worden und unterliege diesem entsprechend nicht, würde die Kommission abweisen, so die Umweltorganisation.

Laut Kommission sei das Dokument zwar zu einem früheren Zeitpunkt erstellt worden, da es jedoch verfügbar sei, gäbe es keinen Grund, es deswegen nicht zu veröffentlichen. „Bleibt zu hoffen, dass die öffentliche Hand nunmehr auch dem Gutachten der genannten Kommission folgt und das Memorandum zur Verfügung stellt. Wir haben es jedenfalls erneut beantragt. Sollte der Zugang jedoch ein weiteres Mal verweigert werden, werden wir das Recht vor dem Verwaltungsgericht einklagen“, so das „Mouvement écologique“

Anfang Mai 2020. Auf das Gutachten der genannten Kommission angesprochen, hatte uns der Bürgermeister der Gemeinde Bissen, David Viaggi („Är Leit“), am 15. Mai Folgendes geantwortet: „Als uns die Anfrage zur Einsicht in das MoU seitens des Méco erreichte, haben wir das Schreiben an unseren Rechtsbeistand weitergeleitet. Unser Jurist wie auch die Gemeindeführung waren damals und sind auch heute noch der Auffassung, dass es sich bei der Absichtserklärung um ein vertrauliches Dokument handelt, das u.a. mit einer Verschwiegensheitsklausel verbunden ist.”

Auf Nachfrage im Wirtschaftsministerium gab uns Pressesprecher Pol Zenners damals zu verstehen, die Kommission für den Zugang von Dokumenten habe ein Gutachten abgegeben, das die Meinung der Mitglieder dieser Kommission widerspiegele. Dieses Gutachten habe aber keinen bindenden Charakter, außerdem sei man im Wirtschaftsministerium noch immer der Meinung, dass es sich bei diesem Memorandum keinesfalls um ein Verwaltungsdokument handelt. 

32-seitiges Urteilsschreiben

Daraufhin hatte das Méco vor dem Verwaltungsgericht Berufung eingelegt. In seiner Sitzung vom vergangenen Montag kam dieses Gericht nun zum Schluss, dass es sich bei einem „Memorandum of Understanding“ keinesfalls um ein Verwaltungsdokument handelt und damit auch nicht dem Transparenzgesetz unterliegt.

In Dokumenten dieser Art würden u.a. Firmeninterna aufgeführt, die, vor allem wegen des großen Konkurrenzdrucks in vielen Bereichen, unter Verschluss bleiben müssten. „Ce document relève de la politique économique, industrielle et commerciale de l’Etat et, en tant que tel, n’est pas à qualifier de document relatif à l’exercice d’une activité administrative au sens de la loi du 14 septembre 2018 que l’Etat ou la commune auraient l’obligation de communiquer sur demande, voire qui aurait dû être publié d’office s’il avait été signé après l’entrée en vigueur de ladite loi”, hält das Verwaltungsgericht in seinem 32-seitigen Urteilsschreiben vom 10. November fest. „C’est dès lors à juste titre que l’Etat et la commune ont refusé de communiquer le MoU.“

Grober J-P.
10. November 2020 - 20.53

MoU zwischen 2 Firmen scheint mir ok und in gewissem Sinne auch vetraulich. MoU mit Gemeinden oder Regierung nicht, das sind doch alle "unsere" Vertreter und sollten uns Rechenschaft ablegen dürfen, oder?