Eigentlich wurden sie unter Quarantäne gestellt, dennoch müssen sie weiter im Klassensaal unterrichten: Eine Ausnahmeregelung für Lehrer sorgt derzeit für Aufregung und Unverständnis. Tatsächlich müssen Grundschullehrer weiter in der Schule antreten, auch wenn der eigenen Klasse wegen positiver Covid-19-Tests strenge, sanitäre Maßnahmen auferlegt wurden.
Eine diesbezügliche Meldung in den sozialen Netzwerken hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen. Ein betroffener Lehrer hatte sich über Sinn und Unsinn dieser Vorgehensweise ausgelassen. Um sich in der Öffentlichkeit frei bewegen zu dürfen, sei er eine zu große Gefahr. Nur für Schüler und andere Lehrer stelle er wohl kein Risiko dar: Schließlich müsse er weiter unterrichten.
Besagter Pädagoge ist allerdings kein Ausnahmefall: Seit der „Rentrée“ wurden fast 100 solcher Ausnahmeregelungen ausgestellt. In anderen Worten: Zwischen dem 15. und 21. September seien 93 Lehrer unter Quarantäne gestellt worden – „mit einer Ausgangsgenehmigung, um arbeiten zu gehen“, wie es nun in einer Antwort von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) auf eine Dringlichkeitsanfrage der Abgeordneten Martine Hansen (CSV) heißt.
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Maßnahme um einen Bestandteil des sogenannten Stufenmodells, das im Rahmen des Schulbeginns zwischen dem Bildungsministerium und der „Santé“ ausgearbeitet wurde. Ziel sei es, bestmögliche Schutzmaßnahmen zu garantieren, ohne die Schüler ihrer Chancen auf Bildung zu berauben, wie Unterrichtsminister Claude Meisch (DP) mehrmals schon im Vorfeld der „Rentrée“ betonte.
Keine Anfragen aus anderen Berufszweigen
Ausgestellt werden die Ausnahmeregelungen vom Chef der „Direction de la santé“, Dr. Jean-Claude Schmit. Dabei bezieht sich der Direktor des nationalen Gesundheitsamts auf das Gesetz vom 17. Juli 2020, in dem unter anderem Folgendes festgehalten wurde: „La personne concernée par une mesure de mise en quarantaine peut se voir délivrer un certificat d’incapacité de travail ou de dispense de scolarité en cas de besoin ainsi que, le cas échéant, une autorisation de sortie sous réserve de respecter les mesures de prévention précisées dans l’ordonnance.“
Für andere Berufe sei indessen noch keine Ausnahmeregelung ausgestellt worden, antwortet Lenert auf eine diesbezügliche Detailfrage der CSV-Fraktionschefin. „Allerdings hat das Gesundheitsamt im gleichen Sinne eine Prozedur ausgearbeitet, die sich an sämtliche Gesundheitsberufe in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen richtet, sollte es dort zu Personalengpässen kommen“, so die Gesundheitsministerin. Das Personal sei in der Lage, trotz Quarantäne zur Arbeit zu erscheinen. „Natürlich unter äußerst strengen Auflagen“, unterstreicht Paulette Lenert.
Laut Gesetz ist die Ausnahmeregelung aber nicht nur Lehrern oder Krankenpflegern vorbehalten: „Jeder Bürger, der unter Quarantäne gestellt wird, kann eine solche Genehmigung beim Chef des Gesundheitsamtes anfragen“, erklärt die Gesundheitsministerin. Jeder Antrag werde individuell geprüft und nach Dringlichkeit, Durchführbarkeit und Wichtigkeit bewertet.
Entweder Jo oder Neen.Dozweschent get et neischt.Eis Politiker sin komplett nieft der Schinn.Sie sollen sech emol gin d'Leit verreckt ze machen.Souwisou hun se hir Glafwürgdegkeet komplett verluer.
Wie unheilbar krank ist diese Gesellschaft! Der ganz normale Wahnsinn? Ich staune schockiert.
Verstehe nur Bahnhof. Wenn man infiziert ist, ist man nur bedingt krank oder? Kriege so langsam Halluzinationen, werde schizophren oder?
Der reale Irrsinn! Starring: Meisch