Zwischen Emotionen und Lösungen

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(Tageblatt-Archiv)

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Einen Vorgeschmack auf die anstehenden Petitionsdebatten über die Rolle des Luxemburgischen gab es am Donnerstag im Rahmen einer Interpellation von Claude Adam über die Mehrsprachigkeit in den Schulen. Zudem wurde eine Geschlechterquote für die Nationalwahlen angenommen.

Nur 37 Prozent der Kinder hierzulande haben noch Luxemburgisch als Muttersprache, wenn sie eingeschult werden. Eine Tatsache, an der nicht zu rütteln ist – und an der Claude Adam („déi gréng“) seine Interpellation festmachte. Die Homogenität des Schülerbestands verpflichte einfach dazu, die Frage nach der Alphabetisierung neu zu stellen. Wenn wir das nicht täten, würden sich immer mehr Eltern mit ihren Kindern privaten Schulen zuwenden. Und das sei sicherlich kein erstrebenswertes Ziel, machte Adam deutlich.

Mehrsprachigkeit sei natürlich ein Gewinn. Und auch wenn es sich in den Kinderkrippen und dem „Précoce“ um ein spielerisches Lernen handele, so stelle sich doch die Frage, ob die Kinder nicht überfordert seien, wenn neben Luxemburgisch und Französisch gleichzeitig mit der Muttersprache oft auch noch eine dritte Sprache gefördert werde. Es gebe viele Denkansätze, zumindest in der laufenden und der nächsten Legislaturperiode werde es aber wohl bei dem aktuellen Alphabetisierungsmodell auf Deutsch bleiben. Die luxemburgische Sprache sei im Moment noch nicht so weit, dass man sie zur Alphabetisierung nutzen könnte, sagte Adam.

Auch David Wagner („déi Lénk“) fand die Idee einer Alphabetisierung auf Luxemburgisch sympathisch, wollte daraus aber ebenfalls kein Dogma machen. Die Idee war vor kurzem von dem Soziologen Fernand Fehlen in die Diskussion gebracht worden. Einig waren sich mit Ausnahme von Fernand Kartheiser (ADR) alle Redner, dass man den Wert von Sprachen überdenken müsse. Schwächen einzig in einer Sprache dürften nicht zu einem Scheitern führen. Hier sei mehr Flexibilität notwendig.

Chancengleichheit und Quoten

Angenommen wurde vom Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz, mit dem bei Nationalwahlen eine Geschlechterquote von mindestens 40 Prozent (24 von 60 Kandidaten) eingeführt wird. Erreicht eine Partei diese Quote nicht, wird die staatliche Zuwendung stufenweise auf bis zu 25 Prozent des Betrags, der sich laut Parteienfinanzierungsgesetz ergeben würde, gekürzt.

Etwas zu kurz kam in der diesbezüglichen Debatte, dass mit dem Gesetz quasi nebenbei das Prinzip der Lohngleichheit für Männer und Frauen im Arbeitsgesetz festgeschrieben wird. Eine Vorgehensweise, die dem Staatsrat übrigens nicht sonderlich gefiel. Derzeit ist das Prinzip der Lohngleichheit lediglich in einem Reglement verankert.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der Tageblatt-Ausgabe vom 25. November (Print und Epaper).