/ Zehn Mal Kurzarbeit beantragt

(Tageblatt-Archiv/Isabella Finzi)
Für Dezember hatte es elf Anfragen gegeben, auch im Vormonat waren deren acht genehmigt worden. Von den Antragen für Januar 2017 sind aber wesentlich weniger Arbeitnehmer betroffen: Von der Gesamtzahl von 1.083 in den acht Unternehmen wären maximal 537 betroffen. Von den genehmigten Maßnahmen im Vormonat waren maximal 770 Angestellte bei einer Gesamtzahl von 1.419 betroffen gewesen.
Wie immer müssen diese Maßnahmen noch vom Regierungsrat in letzter Instanz genehmigt werden. Werden die Maßnahmen integral in Anspruch genommen, würde dies den „Fonds pour l’emploi“ im Januar 606.000 Euro kosten.
Für die Betroffenen Arbeitnehmer bedeutet die kürzere Arbeitszeit Lohnverluste. Sie erhalten für die nicht gearbeiteten Stunden nur 80 Prozent des Normallohns. Der Staat übernimmt die Rückerstattung der Lohnkosten bei Kurzarbeit.
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