Cozimo Z. wurde bereits in erster Instanz zu 16 Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung verurteilt. Er legte aber Berufung gegen dieses Urteil ein. Eine Entscheidung vor dem Appelationsgerichtshof ist bisher noch nicht ergangen. Der Brandstiftungsprozess gegen die Frau wurde vor einigen Wochen in erster Instanz verhandelt. Am Donnerstag dann wurde die Frau zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, asieben davon auf Bewährung verurteilt. Ausserdem muss die Angeklagte dem Mann rund 263.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Unter Tränen hatte die Beschuldigte im Prozess von ihrem Martyrium erzählt, das sie aus Scham unterdrückte. Die Vorsitzende schien skeptisch über ihre irrationale Schilderung der Tat, da Vorbedacht mit Hilfe Dritter vermutet werden konnte. Auch die Tat einem heute Obdachlosen unterschieben zu wollen, sprach nicht für die sich als Opfer ausgebende Angeklagte.
Die öffentliche Anklägerin hielt denn auch die Straffähigkeit für vorbedachte und hinterlistige Brandstiftung in einem bewohnten Haus zurück, schloss mildernde Umstände wegen der schlechten Behandlung jedoch nicht aus und forderte zehn Jahre Haft, die teilweise auf Bewährung ausgesetzt werden könne.
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