Wirrwarr um Haftentlassung

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Die Haftentlassung eines berüchtigten ETA-Terroristen hat in der spanischen Justiz für Wirbel gesorgt. Wegen eines "Rechenfehlers" wurde er etliche Jahre vor seiner geplanten Entlassung freigelassen.

Weil ein Gericht die Haftzeit falsch berechnet hat, ist Antonio Troitiño von der baskischen Untergrundorganisation ETA sechs Jahre vor seiner eigentlichen Entlassung freigekommen. In der Nacht zum Mittwoch erließ der Nationale Gerichtshof erneut Haftbefehl gegen den Mann, der erst in der vergangenen Woche auf freien Fuß gekommen war.

Eine Großfahndung nach dem heute 53-Jährigen im nordspanischen Baskenland blieb jedoch ergebnislos. Nach Angaben des staatlichen Rundfunks RNE schließen Fahnder nicht aus, dass sich der Terrorist nach Frankreich abgesetzt haben könnte.

2500 Jahre Haft

Troitiño ist wegen 22-fachen Mordes zu rund 2500 Jahren Haft verurteilt. Da das spanischem Recht keine lebenslangen Haftstrafen kennt, musste er aber höchstens 30 Jahre absitzen. Diese Zeit hatten Richter fälschlicherweise wegen der Anrechnung der Untersuchungshaft auf 24 Jahre verkürzt.

Erst nach seiner Freilassung wurde eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bekannt, wonach die Untersuchungshaft nicht auf die maximale sondern auf die gesamte Haftzeit laut Urteil angerechnet werden darf. Damit hätte er in jedem Fall 30 Jahre im Gefängnis bleiben müssen.

Der ETA-Terrorist war in den 80er Jahren an einer Serie von Anschlägen beteiligt gewesen. Dazu gehörte ein Bombenanschlag 1986 auf einen Polizei-Bus in Madrid, bei dem zwölf Beamte starben.