„Wir haben gewonnen!“

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(AP)

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Der französische Skandalbanker Jérôme Kerviel könnte schon bald wieder aus dem Gefängnis entlassen werden. Ein Richter ordnet Freilassung mit elektronischer Fessel an.

Ein Richter entschied am Dienstag, dass der 37-Jährige mit einer elektronischen Fessel versehen aus der Haft entlassen werden soll, wie Kerviels Anwalt David Koubbi sagte. „Wir haben gewonnen!“ Die Staatsanwaltschaft von Evry bei Paris kündigte aber umgehend an, gegen die Entscheidung „sehr wahrscheinlich“ Rechtsmittel einzulegen. Kerviel sitzt seit Mitte Mai im Gefängnis.

Kerviel hatte mit seiner Finanzspekulation die Großbank Société Générale fast in den Ruin getrieben. Er wurde deswegen zu fünf Jahren Haft verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Automatische Strafmilderungen und die 41 Tage eingerechnet, die Kerviel 2008 in Untersuchungshaft saß, müsste er bis September 2016 im Gefängnis bleiben, könnte aber nach der Hälfte der Haftzeit – im Juli 2015 – einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. Bereits jetzt konnte er einen Antrag auf Hafterleichterung stellen, dem der Richter stattgab.

„Normale Tätigkeit“

Kerviel reagierte nach Angaben seines Anwalts Koubbi „unglaublich erleichtert“ auf die Richterentscheidung vom Dienstag. Kerviel werde mit einer elektronischen Fessel „arbeiten und abends in seine Wohnung zurückkehren können“. Er werde in einem „normalen Unternehmen“ einer „normalen Tätigkeit“ nachgehen und in einer „normalen“ Wohnung leben.

Die juristischen Auseinandersetzungen um Kerviel sind indes noch lange nicht vorbei: Frankreichs Oberster Gerichtshof bestätigte zwar im März die Haftstrafe gegen den Banker, erklärte den gegen ihn verhängten Rekord-Schadenersatz von 4,9 Milliarden Euro aber für ungültig. Der Schadenersatz wird nun vor dem Berufungsgericht von Versailles bei Paris neu verhandelt. Kerviel bestreitet, dass er der Société Générale mit seinen Finanzspekulationen einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro bescherte.