Mittwoch12. November 2025

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„Wir haben bis 19 Uhr geöffnet“

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LUXEMBURG – Jetzt ist es offiziell: Das Parlament hat am Dienstag Änderungen im Ladenschlussgesetz angenommen. Geschäfte dürfen an Samstagen, sowie an Vorabenden vor Feiertagen bis 19 Uhr geöffnet bleiben.

Seit Juli 2010 durften Geschäfte in Luxemburg samstags bis 20 Uhr geöffnet sein. Im Juni lief diese Sonderreglung aus. Die Sozialpartner waren aufgerufen, eine Einigung zu erzielen, was die Ladenöffnungszeiten betrifft. Sie taten es jedoch nicht. Dieses Scheitern wurde von den Parlamentariern am Dienstag bei der Abstimmung über das neue Ladenschlussgesetz bedauert.

Als Reaktion auf diesen Misserfolg hat Mittelstandsministerin, Françoise Hetto-Gaasch, einen neuen Vorschlag auf den Tisch gelegt: Die Läden sollen ab Juli am Samstag und den Vorabenden von Feiertagen bis 19 Uhr Kunden empfangen können. Ausnahmen bilden aber die Vorabende des Nationalfeiertages, Heiligabend und Sylvester. Dann ist um 18 Uhr Schluss. Die Öffnungszeit kann sogar bis 20 Uhr verlängert werden, wenn die Sozialpartner dies in einem Kollektivvertrag festlegen. Einmal pro Jahr dürfen die Läden einen sogenannten „Nachtverkauf“ organisieren. Sie dürfen dann bis zu 24 Stunden ihre Türen geöffnet halten.

Anpassung an die Nachfrage

Alle Redner waren sich einig, dass die gesellschaftliche Entwicklung und die zunehmende Konkurrenz aus dem nahen Ausland eine Neuregelung der Öffnungszeiten notwendig machen. Die aktuelle Gesetzgebung sei jedoch nicht restriktiv, wurde betont. Läden dürfen schon heute bis 20 Uhr geöffnet bleiben. Jedoch profitieren in der Regel nur die großen Einkaufsgalerien von dieser Möglichkeit. Für den Einzelhandel sei die Regelung nicht rentabel, hieß es am Dienstag im Parlament. Studien hätten aber ergeben, dass immer mehr Menschen sich für längere Ladenöffnungszeiten aussprechen würden.

In Frankreich gibt es keine Regelung. In Belgien und im Saarland können die Geschäfte bis zu 20 Uhr geöffnet bleiben, in Rheinland-Pfalz sogar bis 22 Uhr. Besorgt zeigten sich einige Redner über den Internethandel, der den Kunden 24 Stunden auf 24 zugänglich sei.

Kein Sozialdumping bitte

Die neue Regelung müsse aber von sozialen Maßnahmen begleitet werden. Alle Fraktionen waren einverstanden, dass eine Verlängerung der Öffnungszeiten die Lebensqualität des Geschäftspersonals nicht beeinträchtigen darf.

Die Mittelstandministerin betonte, dass klare Regeln existieren müssen. Eine Reform des Ladenschlussgesetzes von 1995 sei im Regierungsprogramm vorgesehen worden. Man werde dort liberalisieren, wo es notwendig sei.
Die DP stimmte gegen den Gesetzentwurf. Sie schlug eine totale Liberalisierung vor und forderte die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes von 1995.

Das Gesetz wurde am Dienstag mit 50 Stimmen gegen 10 angenommen.