„Wer nicht hören will, muss fühlen“

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Dan S. drohen eine Haftstrafe von zwölf Monaten, eine Geldbuße von 1.000 Euro und ein fünfjähriges Wahlrechtsverbot.

Es war nicht zum ersten Mal, dass sich Dan S. vor den Richtern verantworten musste. Im Jahr 2012 wurde der 55-jährige Einwohner aus Dalheim bereits von den Berufungsrichtern verurteilt. Auch im Oktober des vergangenen Jahres wurde der Mann in erster Instanz zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Im November dann folgte eine weitere Verurteilung: Ein Jahr Haft und eine Geldbuße. Wegen der vielen Strafen sitzt Dan S. dann auch seit einigen Wochen in Haft. Da er aber die Strafe des letzten Urteils nicht als gerechtfertigt ansah, legte er Berufung ein. In den Jahren 2011 und 2012 postete der Angeklagte Dan S. einige Kommentare auf den Internetseiten der verschiedenen Luxemburger Medien, darunter auch auf der Internetseite des Tageblatt. So war u.a. zu lesen: „Den Täter war 1,85 Meter grouss, schlank a ganz schwarz uedoen, warscheinlech vun der Hautfaarw giel oder rout, jejeje doutsecher erem keen Letzebuerger.“

„Spenden für zehn Liter Gasoil“

Ein weiterer Kommentar zu einem Artikel mit dem Titel „35 Prozent mehr Ausländer seit 2001“ lautete: „Daat sin 36 Prozent zevill.“ Auch auf der Internetseite des Tageblatt kommentierte der Angeklagte den Artikel „16 verletzte Polizisten“. Er schrieb damals: „Daat kennt vir wann een zevill Auslänner eranhellt“, und weiter: „Mir hun vill ze vill Dreck hei am Land. Daat ass bewisen. Zeit ass komm fir opzeraumen.“ Auch war der Mann Administrator der Facebook-Gruppe „Spenden für zehn Liter Gasoil“.
Der Beschuldigte betonte, er habe wirklich zehn Liter Heizöl sammeln wollen, um den Armen zu helfen. Ebenfalls unterstrich Dan S. mehrmals vor der Vorsitzenden des Berufungsgerichtes, er sei kein Rassist, sondern er habe zwischen den Jahren 2011 und 2012 sehr schwierige Momente durchlebt. Genau deswegen habe er diese Aussagen sowohl auf den diversen Internetseiten der Medien als auch auf Facebook getätigt. „Es war eine impulsive Reaktion“, so Dan S.

„Här S., iwwerleet Dir da guer net?“

Daraufhin bemerkte die Vorsitzende: „Här S., iwwerleet Dir da guer net?“ Auch erklärte der Angeklagte, dass er ständig Streit mit seinen Nachbarn hatte. Dies, weil sie angeblich zu viel Lärm gemacht haben sollen. „Zudem waren es Ausländer“, so S. Die Richterin erinnerte Dan S. aber daran, dass er nicht nur Streit mit jenen Nachbarn hatte, sondern auch mit den anderen, die luxemburgischer Herkunft waren.
Sein Verteidiger Me David Casanova meinte, dass sein Mandant krank sei und des Öfteren Kommentare schreibt, die aus einer impulsiven Reaktion resultieren.
„Mehrere Male wurde Dan S. vorgewarnt und trotzdem hat er weiterhin Hasskommentare auf Facebook und auf den Internetseiten der verschiedenen Medien gepostet. ‚Wer nicht hören will muss fühlen‘ lautet ein Sprichwort, welches bei Dan S. angewandt werden muss“, so die Generalstaatsanwältin Simone Flammang. Gefordert wurde die Bestätigung aus erster Instanz, also ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 1.000 Euro und zusätzlich das Verbot, die kommenden fünf Jahre an Wahlen teilzunehmen.
Das Urteil wird am 1. März ergehen.