Wenn positiv, dann richtig positiv

Wenn positiv, dann richtig positiv
(Tageblatt-Archiv)

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LUXEMBURG - Seit dem 1. Mai hat die Polizei das Recht, mit dem Drogendetektor „Drugwipe5S“ Speicheltests bei Autofahrern durchzuführen. Der Test ist dabei nicht unumstritten.

Der Drogentest, der seit fast vier Monaten von der Polizei zur Feststellung des Missbrauchs verbotener Substanzen eingesetzt werden kann, reagiert auch auf Medikamente, die eingesetzt werden zur Behandlung von Patienten mit psychischen und neurologischen Krankheiten oder aber Patienten, die unter akuten oder chronischen Schmerzen leiden. Dies glaubt zumindest Fernand Kartheiser zu wissen.

Stein des Anstoßes: der „Drugwipe“-Drogendetektor. (Bild: Tageblatt-Archiv)

In einer entsprechenden parlamentarischen Frage an die Minister für Inneres, Nachhaltigkeit und Gesundheit verleiht der ADR-Abgeordnete seiner Sorge denn auch Ausdruck, dass im Fall eines positiven Testes Personen, die aufgrund verschiedener Krankheitsbilder medikamentös behandelt werden, sich unnötigen und langwierigen Verfahren unterziehen müssten, um ihre Unschuld zu beweisen.

Nur ein Element

Für die zuständigen Minister ist diese Sorge aber unbegründet. Zum einen würden vom Hersteller durchgeführte Tests belegen, dass der von der luxemburgischen Polizei eingesetzte Speicheltest „Drugwipe 5S“ nicht auf Medikamente reagiere, die in den beschriebenen Fällen eingesetzt würden. Insbesondere sei dies bei den Medikamenten Ritalin (und Analoge), Buprenorphin und Methadon überprüft worden.

Dieses Ergebnis sei auch von den französischen Behörden bestätigt worden, die ebenfalls diesen Drogendetektor einsetzen würden.

Außerdem erklären Jean-Marie Halsdorf, Claude Wiseler und Mars di Bartolomeo in ihrer gemeinsamen Antwort, dass der Speicheltest nur ein Element der Prozedur sei, die eingesetzt würde, um etwaigen Drogenmissbrauch am Steuer festzustellen. Der Test rangiere denn auch nur an zweiter Stelle und würde nur dann eingesetzt, wenn die vorherige „Testbatterie“ positiv ausfalle. Um welche Tests es sich hierbei handelt, präzisieren die drei Regierungsmitglieder zwar nicht, unterstreichen aber, dass durch diese Vorgehensweise der Gesetzgeber die Zahl der Personen, die sich gegebenenfalls einem Speicheltest unterziehen müssen, auf die nötigen Fälle reduzieren und so möglichen Problemen vorbeugen könne.

Fahren unter Medikamenten-Einfluss

In diesem Sinne sei es dann auch unnötig, dass Personen, die unter dem Einfluss bestimmter Medikamente stünden, ein ärztliches Attest bei sich führten, um im Falle eines positiven Ergebnisses ihre spezielle Situation zu belegen.

Die Minister erinnern dann auch noch daran, dass laut Artikel 12 vom 14. Februar 1955 der Straßenverkehrsordnung jede Person, die ein Fahrzeug steuert, über die entsprechenden (auch physischen) Fähigkeiten und das nötige Können hierzu verfügen muss.

Fahren unter Medikamenteinfluss (wenn die Fahrweise negativ beeinflusst wird) gilt dementsprechend als Vergehen.

Bleibt noch anzumerken, dass die Einführung des „Drugwipe“-Tests nicht unumstritten war. Diese sollte ursprünglich 2007 sein, wurde aufgrund medizinischer Bedenken aber verschoben. Damals hat die Regierung versprochen, wie Kartheiser in seiner Frage hervorhebt, den Einwänden von „Collège médical“, spezialisierten Ärzten und Patientenorganisationen Rechnung zu tragen.

Auf die Frage, ob dies geschehen ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, geben die Minister keine Antwort.