Samstag29. November 2025

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„Wenn die Augen größer sind als der Hunger“

„Wenn die Augen größer sind als der Hunger“
(Hannah Dreier)

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Lebensmittelverschwendung: In Deutschland soll eine neue App Restaurants und hungrige Kunden zusammenbringen. Und bei uns?

Das Bild von Brotlaiben in einer Mülltonne sorgte vor Monaten in Luxemburg für Schlagzeilen. Auch wenn sich der Vorfall als harmlos herausstellte, ist das Thema Lebensmittelverschwendung nicht mehr so wirklich von der Bildfläche verschwunden.

„Jedes Restaurant, das so wirtschaften würde, im Sinne von Essensresten produzieren, müsste bald schließen“, stellt François Koepp, Vizepräsident des Hotel- und Gaststättenverbandes in Luxemburg, Horesca, unmissverständlich klar.

Mit „so wirtschaften“ ist die Idee hinter der App „To Good To Go“, die es seit Kurzem gibt. Restaurants stellen eine voraussichtliche Zahl an Portionen, die übrig bleiben, und die Abholzeit online. Wer die App nutzen will, muss ein Kundenkonto anlegen. Da es sich um überschüssiges Essen handelt, kann nicht im Voraus garantiert werden, dass noch von allem da ist, wenn man seine „Essensbox“ abholt. Der Preis für eine Box startet bei zwei Euro. Bisher gibt es die App nur für Frankreich, Deutschland, Großbritannien, die Schweiz, Österreich, Norwegen und Dänemark.

„Jeder Abfall kostet Geld“

In Luxemburg, erklärt Koepp, ist die Lage etwas anders. Während in Deutschland in der sogenannten mittleren Gastronomie eher üppige Portionen der Normalfall sind, ist es bei uns die französische Küche, die dominiert. Die Qualität und nicht die Quantität stehen hier im Vordergrund. Außerdem liegt es in der Hand jeden Gastronoms und Küchenchefs, seine Waren und die Menüs so zu planen, dass so wenig Abfall wie möglich entsteht. „Denn jeder Abfall kostet Geld“, gibt François Koepp bei Gewinnmargen zwischen acht und zwölf Prozent zu bedenken. Beim Frischzubereiten habe man außerdem den Vorteil, dass nicht verbrauchte Waren wieder zurück in die Kühlung gehen können.

Doch der größte Lebensmittelverschwender ist nicht die Gastronomie. Man müsse die Privatleute umerziehen: Weg von dem Motto „Augen größer als der Hunger“ hin zum bewussten Einkaufen und Essen. Mindesthaltbarkeitsdatum ist hier ein gutes Stichwort. Nicht jedes Lebensmittel verdirbt am auf der Packung angegebenen Tag. Mehrere Wochen danach kann man beispielsweise einen Joghurt noch essen.

Ein rechtliches Problem?

Koepp verweist auf ein rechtliches Problem. Wer ist haftbar, wenn der Kunde, beispielsweise beim Sushi, das u.a. mit frischem Fisch zubereitet wird, die Kühlkette vom Restaurant bis zu Hause nicht einhält und sich später eine Lebensmittelvergiftung zuzieht? Es droht Gefahr, dass Kunde und Restaurant sich endlos den schwarzen Peter zuschieben könnten.

„Die Idee ist gut, aber schwer umsetzbar“, sagt der Fachmann. Auch der Gesetzgeber, insbesondere auf EU-Niveau, ist in Sachen Lebensmittelverschwendung gefragt. Statt ein Mindesthaltbarkeitsdatum wäre ein „Best before“-Hinweis die zutreffende Alternative, so Koepp.