Weniger Bürokratie beim Saatgut

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In Europa muss Saatgut offiziell registriert sein - sonst darf es nicht verkauft werden. Das soll Sicherheit für Bauern und Verbraucher schaffen. Die EU-Kommission hat nun neue Regeln dazu vorgeschlagen.

Die EU-Kommission will den Verkauf von Saatgut in Europa erleichtern. Dazu hat EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg am Montag in Brüssel Vorschläge gemacht. Vorwürfe, dies könne zu „Einheits-Saatgut“ oder zum Verschwinden alter Sorten führen, wies Borg entschieden zurück.

„Ich will es ganz ausdrücklich klarstellen, dass wir die Verwaltungslast für traditionelle Nischensorten nicht erhöhen, sondern senken“, sagte Borg.

Damit Saatgut in Europa verkauft werden kann, muss es registriert werden. Dazu müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Sorten von anderen unterscheidbar, in sich einheitlich und beständig sind.

Züchter sollen befreit werden

Von solchen bürokratischen Auflagen ausnehmen will Borg allerdings Züchter von alten Pflanzensorten oder von sogenannten Nischensorten – die zum Beispiel nur regional angebaut werden – befreien. Für diese Sorten wäre dann eine gröbere Beschreibung möglich, Tests wären nicht mehr vorgeschrieben. Auflagen, wonach Nischensorten nur in bestimmten Regionen und bestimmten Mengen verkauft werden dürfen, fielen weg.

Kleine Züchter mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu zwei Millionen Euro müssten ihre Produkte nach diesen Vorschlägen nicht mehr registrieren lassen. Für Hobbygärtner gebe es keine Einschränkungen, betonte die Kommission. Frühere Entwürfe des Gesetzesvorschlags waren nach Angaben der Kommission strikter.

Eine Folge der Lebensmittel-Skandale

Bei den Vorschlägen der Kommission ging es nicht nur um das im Vorfeld heftig umstrittene Thema Saatgut. Die Behörde zog auch Konsequenzen um als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch. So will Borg vorschreiben, dass die Behörden Lebensmittelbetriebe unangekündigt kontrollieren. Finanzielle Strafen müssten Betrüger stärker zu spüren bekommen – sie müssten so hoch ausfallen, dass Unternehmer mit faulen Tricks keinen Gewinn erzielen können.

Damit aus den Vorschlägen Gesetze werden, müssen EU-Staten und Europaparlament die Pläne billigen.