Warschau weist Kritik aus Brüssel zurück

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Im Streit um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Regierung in Warschau die Kritik aus Brüssel zurückgewiesen.

Das polnische Außenministerium erklärte am Donnerstag, die von der Kommission am Vortag geäußerte Einschätzung zum Rechtsstaat sei „unbegründet“. Mit der Nominierung der neuen Präsidentin am Verfassungsgericht des Landes betrachte die Regierung die „politischen Differenzen“ bezüglich des Gerichtshofs für beendet. „Wir hoffen, dass ab jetzt alle Aktivitäten des Verfassungsgerichts gesetzeskonform sind“, erklärte das Ministerium in Warschau.

Aufgrund dieser neuen Entwicklungen betrachte Polen die Aufrechterhaltung des Vorwurfs durch die Kommission, der polnische Rechtsstaat sei bedroht, als „unbegründet“. Auf die neuen Forderungen aus Brüssel werde Warschau aber in der vorgegebenen Zeit reagieren. Brüssel hatte Polen am Mittwoch einen weiteren Aufschub in dem Streit gewährt. Die Kommission habe entschieden, „neue Empfehlungen“ nach Warschau zu senden. Die dortige Regierung habe dann zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren, hieß es. Einige Probleme seien inzwischen gelöst, andere seien aber geblieben, und es seien „neue Sorgen dazugekommen“.

Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit

Die EU-Kommission hatte im Januar ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit gegen Polen eingeleitet. Brüssel sieht die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Gefahr. Im Juli übermittelte die Kommission mehrere Empfehlungen an Warschau. Konkret forderte sie unter anderem, vom Verfassungsgericht gefällte Urteile umzusetzen und Gesetzesänderungen, die dessen Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit beschränken, zu unterlassen.

Ebenfalls am Mittwoch ernannte Polens Präsident Andrzej Duda die Richterin Julia Przylebska zur neuen Präsidentin des Verfassungsgerichts. Bei ihrer Nominierung stützte sich der Präsident auf ein erst kürzlich verabschiedetes Gesetz, das die Modalitäten zur Besetzung des Gerichtspräsidiums änderte. Der scheidende Gerichtspräsident Andrzej Rzeplinski hatte dieses Gesetz als verfassungswidrig eingestuft – ebenso wie andere das Verfassungsgericht betreffende Gesetze der polnischen Rechtsregierung.