Ein langes Vorstrafenregister reicht nicht unbedingt, um Eltern minderjähriger EU-Bürger auszuweisen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg mit Blick auf zwei Fälle in Großbritannien und Spanien entschieden. Konkret geht es um allein sorgeberechtigte Elternteile, die im Gegensatz zu ihren Kindern nicht EU-Bürger sind.
Grund sind die Rechte des Kindes. Bürger von EU-Staaten haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Wenn einem allein sorgeberechtigten Elternteil entweder der Aufenthalt verweigert oder es ausgewiesen würde, wäre dieses Recht verletzt – sofern das Kind ebenfalls die EU verlassen müsste.
Die Richter ziehen deshalb hohe Hürden für ein Vorgehen gegen Eltern. So müsse deren Verhalten eine „tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ für die Gesellschaft des Aufnahmestaates darstellen. Vorstrafen allein genügten nicht. Zudem müsse das Grundinteresse der Gesellschaft gegen jenes des Kindes abgewogen werden. Dabei seien Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Alter, Gesundheitszustand oder Integration zu berücksichtigen.
De Maart

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